Abfallinfos
Wissenswertes zum Müll
Zuständigkeit
Zuständig für die Abfallbeseitigung ist der Landkreis Schwäbisch Hall. Als Abfallgefäße sind 60 l, 120 l und 240 l Abfallgroßbehälter und Biomülltonnen, Gelbe Sack und die Papiertonne zugelassen. Die Abholtermine sind in einem Müllkalender festgehalten und werden jedem Haushalt zu Beginn eines Jahres zugestellt. Im Rathaus erhalten Sie auf Wunsch zudem Informationsblätter zu den einzelnen Abfallarten.
- Sperrmüll
- Müllgebühren
- Biomüll
- Grünabfälle
- Gelber Sack
- Altglas
- Papiertonne
- Wertstoffhöfe
- Problemstoffe & Altöl
- Altmetall, Kühlgeräte, Elektronikschrott
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