Informationen zum Biomüll
Im Landkreis Schwäbisch Hall besteht die Pflicht zur Trennung von Biomüll und Restmüll.
Die braune Biotonne ist kostenlos in den Größen 60 l, 120 l oder 240 l über das Landratsamt Schwäbisch Hall oder beim Rathaus anzufragen. Die Abfuhr erfolgt 14-tägig - am selben Tag wie die Entleerung der Restmüllbehälter. Die Biotonne kann mit Biosäcken (Gebührensack) oder Banderole bereitgestellt werden.
Bitte beachten: Sorgfältiges Befüllen und Regulieren der Sauberkeit (z.B. mit Zeitungspapier, Servietten, Papiertaschen- oder Haushaltstüchern) tragen zur Sauberkeit der Biotonne bei. Und: Wer selbst kompostiert, braucht keine Biotonne und erhält wertvollen Kompost!
In die Biotonne gehören
- Gemüse- und Obstreste
- Gartenabfälle, Laub- u. Vertikutiergut, Rasen- und Grasschnitt
- Sträuße und Gestecke
- Papiertücher, Servietten, Papierhandtücher, Reißwolfpapier
- Feste Speisereste, Kaffeefilter, Teebeutel, Eierschalen