Gemeinde Dogern

Seitenbereiche

  • HeaderImage
  • HeaderImage
  • HeaderImage

Seiteninhalt

Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2014

Asylbewerberunterkunft Adelheidstift
 
Das Adelheidstift wurde bis Jahresende 2012 vom Deutschen Roten Kreuz Landesverband Baden-Württemberg (DRK) als Mutter-Kind-Erholungsheim betrieben. Nach verschiedenen Gesprächen und Sitzungen im Lauf des Jahres 2013 u. a. mit dem DRK, Sozialministerium, Müttergenesungswerk, AOK, VdK, mehreren Wahlkreisabgeordneten und der Stadt Kirchberg war im Frühjahr vergangenen Jahres klar, dass es keine Fortsetzung des Mutter-Kind-Kurbetriebs im Adelheidstift geben wird. In den darauf folgenden Monaten bemühte sich das DRK um eine Folgenutzung im sozial-gesundheitlichen Bereich. Ein erster Kontakt mit dem Amt für Migration in Sachen Asylbewerberunterkunft fand im Spätsommer 2013 statt. Nachdem in den letzten Wochen die Zugangszahlen für Flüchtlinge in Deutschland und damit auch im Landkreis Schwäbisch Hall nochmals deutlich angestiegen sind, hat der Landkreis nun Einigung mit dem DRK zur Anmietung des Adelheidstiftes als Asylbewerberunterkunft erzielt und zwar zunächst auf die Dauer von fünf Jahren.
 
Der Landkreis Schwäbisch Hall ist verpflichtet die ihm zugeteilten Flüchtlinge nach den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes unterzubringen. Eine entsprechende Sozialbetreuung ist dabei selbstverständlich und wird vom Landkreis nach Aussage von Dezernentin Steinecke und Amtsleiter Raschke (Amt für Migration) von Beginn an wahrgenommen. Mit weiter steigenden Flüchtlingszahlen werden auch, nach entsprechendem Kreistagsbeschluss, weitere Stellen geschaffen. Nach den derzeitigen Prognosen sind vom Landratsamt Schwäbisch Hall im Jahr 2014 knapp 400 Menschen unterzubringen. Wie viele Asylbewerber im Adelheidstift aufgenommen werden können, ist derzeit noch offen. Der Landkreis rechnet mit 170 Personen, die sukzessive ab Februar 2014 kommen sollen. Zunächst ist eine Aufnahme von 29 Asylbewerbern möglich. Diese Anzahl ergibt sich daraus, dass unter 30 Personen in einem Gebäude übergangsweise untergebracht werden können, ohne dass eine vorherige Nutzungsänderung genehmigt wurde. Eine höhere Unterbringungszahl ist nur nach entsprechender Nutzungsänderung und baulichen Maßnahmen möglich. Entsprechende Planungen dahingehend laufen bereits, aussagekräftige Planunterlagen liegen jedoch noch nicht vor.
 
Aufgabe der Stadt Kirchberg und der gesamten Bürgerschaft wird es sein, die Asylbewerber und Flüchtlinge gastfreundlich aufzunehmen und so gut es geht zu unterstützen. Dazu fand am Donnerstag, 23. Januar 2014 ein erster Erfahrungsaustausch mit dem Landratsamt, dem Freundeskreis Asyl Blaufelden und verschiedenen Kirchberger Einrichtungen und Vereinen in Form eines Runden Tischs statt. Die Resonanz und Bereitschaft, sich ehrenamtlich in einem „Freundeskreis Asyl Kirchberg“ zu engagieren war sehr erfreulich, wobei von den Erfahrungen des Freundeskreis Asyl Blaufelden profitiert werden konnte. Eine der zahlreichen Ideen war ein Fest der Begegnung für Frühsommer zu planen. Außerdem soll voraussichtlich im März 2014 ein Infoabend für die Kirchberger Bevölkerung stattfinden.
 
Die Vertreter des Landratsamtes wiesen noch darauf hin, dass nicht klar ist, welcher Personenkreis nach Kirchberg kommen wird. Auch ein genauer Zeitpunkt für die Zuweisung kann nicht genannt werden, da auch der Landkreis dies erst einige Tage vorher erfährt. Zur genauen Personalstärke der Mitarbeiter des Landratsamtes vor Ort konnte auch keine abschließende Auskunft gegeben werden. Nach Vollbelegung werden wohl ein Hausmeister und ein Sozialarbeiter zu je 100 % vor Ort sein.
 
Das nächste Treffen des Freundeskreis Asyl Kirchberg ist für den 27. Februar 2014 geplant. Einladen hierzu wird wieder die Stadtverwaltung.
 
 
Feuerwehrkonzeption für die Gesamtfeuerwehr Kirchberg in den Jahren 2015 ff
 
Hinsichtlich der anstehenden Investitionen für die Feuerwehr -Gerätewagen und Feuerwehrmagazin- wurde durch den Gemeinderat die künftige Konzeption bzw. Strukturierung in den Sitzungen am 20.07.2013 und 30.09.2013 vorberaten.
 
In Abstimmung mit dem Hauptausschuss der Feuerwehr Kirchberg konnte zwischenzeitlich eine Bestands- und künftige Strukturanalyse erstellt werden, welche von diesem Gremium einstimmig, als Vorschlag an den Gemeinderat, verabschiedet wurde und von allen Abteilungen (Kirchberg, Lendsiedel, Gaggstatt und Hornberg) mitgetragen wird.
 
Das Feuerwehrmagazin in Kirchberg entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen im Feuerwehrwesen und wurde deshalb sowohl vom Bezirksbrandmeister, wie auch vom Kreisbrandmeister wiederholt beanstandet. Hauptproblem dort ist der unzureichende Einstellplatz für die drei Fahrzeuge und der nicht vorhandene separate Mannschafts-Umkleidebereich. Aus Platz- und Sicherheitsgründen kann das Magazin am bestehenden Standort nicht weiterbetrieben werden. Im Zuge der Überlegungen eines Magazinneubaus fand nun eine Überarbeitung des Feuerwehrkonzepts der Stadt Kirchberg statt.
 
Dieses Konzept enthält zunächst die Empfehlung des Hauptausschusses, wonach die Außenabteilungen, so lange dort keine Investitionen an den Gerätehäusern und Fahrzeugen nötig sind, bestehen bleiben können. Sollte dies jedoch eintreten wird eine Integration der betroffenen Außenabteilung zur Einsatzabteilung Kirchberg erfolgen. Die Integration der Außenabteilungen Lendsiedel, Gaggstatt und Hornberg zur Einsatzabteilung in Kirchberg wird spätestens 2025 zum Abschluss gebracht. Dies hat der Hauptausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg/Jagst am 18.11.2013 als einstimmigen Beschluss gefasst. Da sich die personelle Entwicklung in den einzelnen Abteilungen nicht absehen lässt, kann die Integration auch von dieser Seite her früher notwendig sein.
 
Das neue Magazin Kirchberg soll vom Konzept her so ausgerichtet und in der Lage sein, die Außenabteilungen (Mannschaft, Fahrzeug und Ausrüstung) aufzunehmen. Als künftiger Standort des Gerätehauses wird das Gelände „oberhalb der katholischen Kirche an der Hohenloher Straße“, neben dem Adelheidstift vorgeschlagen, da einzig von hieraus die vorgegebenen Eintreffzeiten am Einsatzort (10 Minuten nach Alarmierung) eingehalten und anhand von durchgeführten „Alarmfahrten“ mit dem Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10/6) auch nachgewiesen werden konnten.
 
Künftig kann damit für die Feuerwehr Kirchberg die Anzahl der Gerätehäuser von bisher vier auf eines reduziert werden.
 
Der Fahrzeugbestand kann von bisher insgesamt 7 Fahrzeugen auf künftig noch 5 Fahrzeuge verringert werden 
                      1 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10/6)
                      1 Gerätewagen (GW)
                      1 Mannschaftstransportwagen (MTW)
                      2 Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF-W)
 
Dieser Vorschlag zur Umstrukturierung bzw. Konzeption wurde am 10.12.2013 mit Herrn Kreisbrandmeister Vogel erörtert und abgestimmt. Eine Befürwortung von seiner Seite aus, als feuerwehrtechnischer Aufsichtsbeamter, wurde erteilt.
 
Mit dieser Konzeption zur Umstrukturierung, zum neuen Magazin und der vorgesehenen Fahrzeugausstattung wird das Ziel, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähig ausgestattete Gemeindefeuerwehr erreicht und der notwendige Grundschutz in der Gemeinde erfüllt.
 
Der Gemeinderat hat dieses Konzept zur Umstrukturierung der Feuerwehr Kirchberg ebenfalls mehrheitlich befürwortet und eine damit einhergehende Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Stadt Kirchberg beschlossen.
 
Die Fortschreibung des bisherigen Bedarfsplanes hatte anhand folgender Kriterien zu erfolgen: der Gemeindestruktur, der Bewertung des örtlichen Risikos, der bisherigen Feuerwehr- und Fahrzeugstruktur, die vorgesehene Konzeption zur Umstrukturierung der Feuerwehr Kirchberg, die damit verbundenen Investitionen und Einsparungen sowie die Darlegung zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (entsprechend den Vorgaben des Feuerwehrgesetzes und den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ des Innenministeriums und des Landesfeuerwehrverbandes).
 
Dem bisherigen Bedarfsplan wurde daher ein Abschnitt E „Umstrukturierungen innerhalb der Feuerwehr Kirchberg an der Jagst“ angefügt und die Beschreibungen der Gemeindestruktur, der Feuerwehr- und Abteilungsstruktur, der Bewertung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und des örtlichen Risikos aktualisiert sowie der Abschnitt F „Fahrzeugkonzeption“ neu gefasst.
 
Damit wird der tatsächliche Bedarf für die Feuerwehr Kirchberg unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten dargelegt und dokumentiert.
 
Der Bedarfsplan dient dann auch als zwingend vorgegebene Grundlage für Förderanträge nach der Z-Feu und evtl. weiteren Zuschussanträgen.
 
Das vorgestellte Konzept zur Umstrukturierung der Feuerwehr Kirchberg soll umgesetzt und bis zum Jahr 2025 zum Abschluss gebracht werden.
 
Der Gemeinderat hat die Fortschreibung des Feuerwehr-Bedarfsplanes in der Fassung vom 12. Dezember 2013 mehrheitlich beschlossen. Einzig hinterfragt bei der neuen Konzeption wurde der vorgeschlagene Standort für das neue Feuerwehrmagazin in der Hohenloher Straße.
 
 
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Feuerwehrmagazin Kirchberg/Jagst“ gefasst
 
Im Rahmen der Neukonzeption der Feuerwehr Kirchberg ist wie oben ausgeführt der Bau eines neuen Feuerwehrmagazins in Kirchberg notwendig. Das in Frage kommende Grundstück (Teil von Flst. Nr. 569 auf Gemarkung Kirchberg) liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Das Grundstück befindet sich derzeit noch im Eigentum des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Baden-Württemberg DRK. Die Stadt Kirchberg beabsichtigt, das Grundstück zu erwerben und hat dazu mit dem DRK Einigung über die Vertragskonditionen erzielt.
 
Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Feuerwehrmagazins an dieser Stelle ist eine planungsrechtliche Grundlage mittels Bebauungsplan. Der Gemeinderat hat daher mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Feuerwehrmagazin Kirchberg/Jagst“ auf Teil von Flst. Nr. 569, Gemarkung Kirchberg/Jagst gefasst. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, beauftragt.
 
 
Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen-Transport (GW-T) für die Feuerwehrabteilung Kirchberg
 
Der bisher bei der Einsatzabteilung Kirchberg stationierte Schlauchwagen (SW 1000) hat bereits bei der letzten TÜV-Untersuchung nur noch eine Abnahme als „bedingt einsatzfähig“ erhalten. Dieses Fahrzeug, Baujahr 1989 soll nunmehr bis Ende 2014 durch ein flexibel einsetzbares Fahrzeug, einen Gerätewagen-Transport (GW-T) mit ständiger Schlauchbeladung, ersetzt werden. Bei der im November 2014 erneut anstehenden TÜV-Untersuchung ist damit zu rechnen, dass eine Abnahme nicht mehr erfolgen wird, bzw. Reparaturkosten anfallen, welche nicht mehr im Verhältnis zum Alter und Ausführung/Ausstattung des Fahrzeuges stehen.
 
Hinsichtlich der vorgesehenen Umstrukturierung der Feuerwehr Kirchberg fügt sich diese Ersatzbeschaffung, in Form eines Gerätewagens, in die künftige Fahrzeugkonzeption ein und unterstützt dabei langfristig die Reduzierung des bisherigen Fahrzeugbestandes. Bereits der Feuerwehr-Bedarfsplan aus dem Jahr 2007 sieht die Ersatzbeschaffung des bisherigen SW 1000 durch einen Gerätewagen vor.
 
Für diese Ersatzbeschaffung ist mit Kosten in Höhe von ca. 126.000,00  € zu rechnen.
Nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift  „Zuwendungen Feuerwehrwesen“ (Z-Feu) ist eine Förderung durch das Land in Höhe von 15.000,00 € vorgesehen.
 
Um diese Ersatzbeschaffung Ende des Jahres 2014 vornehmen zu können, muss bis spätestens 15. Februar 2014 der entsprechende Antrag auf Förderung nach VwV Z-Feu beim Landratsamt Schwäbisch Hall eingereicht sein. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, für die Feuerwehr Kirchberg an der Jagst im Jahr 2014 ein Gerätewagen-Transport, als Ersatz für den bisherigen Schlauchwagen 1000, zu beschaffen. Der Antrag auf Förderung bzw. Bezuschussung soll jetzt gestellt werden.
 
 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014 vom Gemeinderat beschlossen
 
Nach ausführlicher Vorberatung im Dezember letzten Jahres wurde der Haushaltsplan 2014 mit Haushaltssatzung, Finanzplanung und Stellenplan vom Gemeinderat verabschiedet. Zu Beginn der Beratung machte Bürgermeister Ohr Ausführungen aus dem Vorbericht zum Haushaltplan, der im Folgenden veröffentlicht ist:
 
Durch die anhaltend gute Konjunktur und die zuletzt solide eigene Finanzkraft ist es der Stadt Kirchberg für 2014 erneut möglich einen ausgeglichen Haushalt vorzulegen. Die Aufnahme neuer Schulden oder die Erhöhung von Abgaben ist dazu nicht erforderlich. Diese Perspektive kann aus heutiger Sicht auch für den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2017 gegeben werden. Das ist beachtlich vor dem Hintergrund, dass die zurückliegende Bevölkerungserhebung „Zensus 2011“ für die Stadt Kirchberg einen Schwund von 199 Einwohnern mit entsprechenden Einbußen im kommunalen Finanzausgleich gebracht hat. Die zuletzt stabile Steuerkraft kann dies derzeit kompensieren. Für die Zukunft wird das jedoch nur bei weiterhin guten gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten und einer vorausschauenden Haushaltsführung möglich sein.
 
2014 in Zahlen: Die Schlüsselzuweisungen vom Land bleiben mit 2.150.000 € auf hohem Niveau (zum Vergleich 2013: 2.199.000 €, 2012: 1.915.908 €). Der Einkommensteueranteil übersteigt mit 1.511.500 € nochmals den Vorjahreswert (2013: 1.461.900 €, 2012: 1.418.608 €). Die Gewerbesteuer kann mit 900.000 € weiter auf gutem Niveau geplant werden (2013: 900.000 €, 2012: 1.167.306 €). Im Gegenzug fallen hohe Umlagezahlungen an: Die Kreisumlage 2014 beträgt bei einem unveränderten Hebesatz von 34,5% insgesamt 1.417.500 € (2013: 1.337.000 €, 2012: 1.345.642 €). Die FAG-Umlage beläuft sich auf 908.000 € (2013: 856.490 €, 2012: 861.991 €). Insgesamt wurde der Verwaltungshaushalt 2014 geplant mit einem Volumen von 8.964.920 € (2013: 8.859.490 €, 2012: 8.808.135 €). Die Zuführungsrate liegt bei 534.680 €, die Netto-Investitionsrate bei 79.080 €.
 
Das Volumen des Vermögenshaushalts 2014 liegt mit 1.800.300 € unter dem Vorjahreswert (2013: 2.506.480  €, 2012: 1.962.578 €). Grund hierfür ist, dass Investitionen nur in moderatem Umfang getätigt werden sollen. Die größte Einzelposition ist die 1. Baurate für den Neubau der Scherrbachbrücke in Dörrmenz mit 200.000 €. Weiter eingeplant sind der Neubau der Gemeindeverbindungsstraße Mistlau-Lobenhausen mit einer ersten Baurate von 185.000 € und die Fertigstellung der Ortsdurchfahrt Gaggstatt mit einer Restfinanzierung von 135.000 €. Auch der 2. Erschließungsabschnitt im Baugebiet Kreuzstein, die Fortführung der Dorfsanierungsmaßnahme Lendsiedel, die Abschlussfinanzierung der Stadtsanierung Stadtkern II und die Neubeschaffung eines neuen Gerätewagens für die Feuerwehrabteilung Kirchberg sind mit den entsprechenden Haushaltsansätzen im Haushaltsplan 2014 enthalten. Der Neubau der Esbachbrücke in Hornberg-Tal wird überwiegend mit Haushaltsresten aus 2013 finanziert.
 
Der aktuelle Schuldenstand der Stadt Kirchberg zum Jahresanfang 2014 beträgt 5.463.247 € und liegt damit um 632.756 € niedriger als noch vor einem Jahr. Im laufenden Jahr 2014 sind keine neuen Schulden geplant, allerdings wird bis zum Jahresende 2014 noch über eine Kreditermächtigung aus 2013 von max. 702.500 € zu entscheiden sein. Die aktuelle pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Kirchberg beläuft sich bei 4.065 Einwohnern auf 1.344 €/EW. Trotz eines jetzt erstmalig im Finanzplanungszeitraum berücksichtigten Neubaus eines zentralen Feuerwehrmagazins ab dem Jahr 2015 mit 1,4 Mio. € kann auch bis 2017 insgesamt ohne Neuverschuldung geplant werden. Die weiteren größeren Vorhaben dabei sind der Straßenbau im Rahmen der Dorfsanierung Lendsiedel ab 2015, die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Dörrmenz-Kleinallmerspann ebenfalls ab 2015 und die energetische Sanierung der August-Ludwig-Schlözer-Schule in Kirchberg ab dem Jahr 2016.
 
 
Stadtkämmerin Sonja Groh erläuterte noch weitere Zahlen zum Haushaltsplan:
 
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2014 hat ein Gesamtvolumen von 10.765.220 Euro.
 
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert:
-          Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 480 v.H
-          Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 500 v.H
-          Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 360 v.H.
 
Die Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt (= ordentliche Tilgungsleistungen = 455.600 €) wird 2014 im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet und mit einem Gesamtbetrag von 534.680 € deutlich übertroffen. Damit ergibt sich eine Nettoinvestitionsrate von 79.080 €.
 
Folgende Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen sind 2014 vorgesehen (ab 20.000 €):

  • Anschaffungen Rathaus (Stadtleitbild, Homepage, Ablageprogramm)            28.000 €
  • Feuerwehr (GW-T, Meldeempfänger, Funkgeräte)                                        175.000 €
  • Grunderwerb für Feuerwehrmagazin                                                              90.000 €
  • Schlussabwicklung Stadtsanierung Kirchberg                                                 74.000 €
  • Dorferneuerung Lendsiedel (private Maßnahmen)                                        100.000 €
  • Dorferneuerung Lendsiedel (städtische Maßnahmen)                                     50.000 €
  • Straßenarbeiten 2. BA. Kreuzstein                                                                  45.000 €
  • Straße/Gehwege Ortsdurchfahrt Gaggstatt                                                     135.900 €
  • Gemeindeverbindung Mistlau-Lobenhausen                                                 185.000 €
  • Neubau Esbachbrücke                                                                                    35.000 €
  • Scherrbachbrücke Dörrmenz                                                                        200.000 €
  • Städtlesbrücke                                                                                                 40.000 €
  • Kanalanschluss 2. BA Kreuzstein                                                                   70.000 €

 
Die Allgemeine Rücklage hat sich wie folgt entwickelt:
Stand zum 31.12.2011                                    133.359,60 €
Entnahme  2012                                  0,00  €
Zuführung 2012                                  229.823,87 €
Stand zum 31.12.2012                                    363.183,47 €
Entnahme 2013                                   0,00  €
Zuführung 2013                                  20.000,00 €
Voraussichtl. Stand zum 31.12.2013  383.183,47 €
 
Der Mindestbestand beträgt nach § 20 Abs. 2 GemHVO 2% der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Haushaltsjahre und liegt zum 31.12.2013 bei 171.708,81 €. Die Mindestrücklage ist überschritten, eine Entnahme ist möglich.
 
Das Haushaltsjahr 2014 ist ohne Nettoneuverschuldung geplant. Die bisher noch nicht aufgenommene Kreditermächtigung aus 2013 mit einberechnet, wird der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2013 insgesamt 6.163.147 € betragen. Die Schulden je Einwohner steigen damit von 1.343,97 € (01.01.2014) auf 1.516,15 € (31.12.2014). Ausgangswert ist die Einwohnerzahl vom 30.06.2013 mit 4.065 Einwohnern.
 
Finanzplanung 2015 – 2017
 
Nach der vorliegenden Planung soll sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in den kommenden drei Jahren wie folgt entwickeln:
          2015            275.000 €                (Netto-Investitionsrate - 185.800 €)
          2016            438.000 €                (Netto-Investitionsrate -    49.000 €)
          2017            380.000 €                (Netto-Investitionsrate -  130.000 €)
Die Mindestzuführung wird jeweils nicht erreicht. Daraus resultierend ergibt sich eine negative Netto-Investitionsrate. Grundstückverkäufe, Anliegerbeiträge und eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage können in allen Jahren als Ersatzdeckungsmittel für die geringere Zuführung und damit für einen genehmigungsfähigen Haushalt herangezogen werden.
 
Die Investitionsplanung sieht in der mittelfristigen Planung 2015-2017 folgende Maßnahmen vor (ab 20.000 €):
 
Im Planjahr 2015:
1)      Feuerwehr Neubau Magazin                                                        1.120.000 €
2)      Feuerweht Gerätewagen (Restfinanzierung)                                     26.000 €
3)      Energetische Sanierung Schulzentrum (Planung)                              10.000 €
4)      Stadtsanierung Kirchberg (neuer Abschnitt)                                     50.000 €
5)      Dorferneuerung Lendsiedel (private Maßnahmen)                         133.000 €
6)      Dorferneuerung Lendsiedel (städtische Maßnahmen)                    200.000 €
7)      Gemeindeverbindung Mistlau-Lobenhausen (Restfinanzierung)    231.000 €
8)      Scherrbachbrücke Dörrmenz (Restfinanzierung)                            221.000 €
9)      Gemeindeverbindung Dörrmenz – Kleinallmerspann                     180.000 €
10)  Vermessung OD Gaggstatt                                                                30.000 €
11)  Wasserleitungen Lendsiedel (im Rahmen Dorfsanierung)                            75.000 €
 
Im Planjahr 2016:
1)      Feuerwehr Neubau Magazin (Restfinanzierung)                             280.000 €
2)      Energetische Sanierung Schulzentrum                                            800.000 €
3)      Stadtsanierung Kirchberg (neuer Abschnitt)                                   150.000 €
4)      Dorferneuerung Lendsiedel (private Maßnahmen)                           50.000 €
 
Im Planjahr 2017:
1)      Energetische Sanierung Schulzentrum                                            800.000 €
2)      Stadtsanierung Kirchberg (neuer Abschnitt)                                   150.000 €
 
In den kommenden drei Jahren sind nach der Finanzplanung folgende Kreditaufnahmen vorgesehen:
       Jahr          Kreditaufnahmen:      Kredittilgungen:                 Neuverschuldung (+)/   
                                                                                                        Schuldenabbau (-):
          2015            809.000 €                           460.800 €                              + 338.820 €
          2016            301.000 €                           487.000 €                              - 186.000 €
          2017            265.000 €                           510.000 €                              - 245.000 €
 
 
Stadtrat Blumenstock bedankte sich im Namen der UWV-Fraktion bei der Verwaltung und insbesondere bei Stadtkämmerin Groh für die geleistete Arbeit bei der Aufstellung des Haushaltsplans. Die relativ gute Konjunktur in den letzten Jahren ist jetzt teilweise bei der Stadt Kirchberg in Form von Steuereinnahmen angekommen. Deshalb sieht der Haushaltsplan etwas besser aus, als wir noch vor einem halben Jahr befürchtet haben. Laut Haushaltsplan wird die Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt deutlich überschritten. Somit wird 2014 mit keiner Neuverschuldung geplant.
 
Die Finanzplanung bis 2017 zeigt, dass in den nächsten 3 Jahren weitere große Projekte finanziert werden müssen. Da jeder weiß, dass neben den geplanten Investitionen noch weitere unvorhergesehene Kosten und Ausgaben auf die Stadt kommen können, ist es umso wichtiger, weitere Einsparungen und Umstrukturierungen zu prüfen.
 
Für die UWV-Fraktion heißt das, wenn wir die Einnahmen in den nächsten Jahren nicht deutlich steigern können, müssen wir auf der Ausgabenseite geplante Projekte verschieben oder auch streichen. Für den Gemeinderat und die Verwaltung wird es in den nächsten Jahren noch wichtiger mit wenig Geld gezielte Impulse für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde zu setzen.
 
Stadtrat Scharch fasste für die Aktiven Bürger zusammen, dass sich die Fraktion auf die Umstellung auf das neue Haushaltswesen „Doppik“ freut, besonders auf die dann notwendige Vermögensübersicht. Sie wird für mehr Transparenz sorgen. Denn dann sehen wir auch, wie sich die Investitionen auf das Vermögen auswirken. Er denkt, dass der neue Gemeinderat vor der Herausforderung steht, ein zukunftsfähiges Stadtentwicklungskonzept zu erstellen. Wichtig ist hier, dass dieses Konzept nicht zu eng gefasst ist. Es muss aus Sicht der Aktiven Bürger u. a. Themen wie die Infrastruktur, die für eine Wohngemeinde wie Kirchberg von elementarer Bedeutung ist, als einen Schwerpunkt den Tourismus und ganz wichtig die Betreuung der jetzigen und die Gewinnung von neuen Gewerbetreibenden umfassen. Die Fraktion verbindet mit diesem Konzept die Hoffnung und die Chance, dass Kirchberg auf der Einnahmenseite eine Verbesserung erreichen kann.
 
Seitens der UGL-Fraktion gab Stadtrat Schmid-Denkler einen kurzen Rückblick auf das vergangene Haushaltsjahr, in dem ein Schuldenabbau von rund 630.000 € erfolgen konnte. Dies ist sicherlich auch der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu verdanken mit erhöhten Schlüsselzuweisungen, Einkommensteueranteilen und Gewerbesteueraufkommen. Kam aber auch aufgrund sparsamer, vorausschauender Haushaltsführung von Verwaltung und Gemeinderat zusammen zustande. Dies muss 2014 fortgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen hierfür sind gegeben, so dass 2014 ein ausgeglichener Haushalt geplant werden kann. 2015 ist noch mit einem dicken Fragezeichen versehen. Wie das letzte Haushaltsjahr gezeigt hat, ist immer mit „bösen Überraschungen“ zu rechnen (z. B. unumgängliche Sanierungsmaßnahmen an der Esbachbrücke und der Scherrbachbrücke). Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Kirchberg in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2017 ohne Neuverschuldung auskommen wird.
 
Dennoch sollten soziale und ökologische Belange nicht außer Acht gelassen werden. Neben den Pflichtaufgaben der Gemeinde wie Brückensanierungen, Feuerwehrentwicklung etc. sind auch Bereiche wie Stadt- und Dorfentwicklung mit Ausschöpfung innerörtlicher Potentiale, energetische Sanierung der Schule, Umsetzung und Pflege von Ausgleichsmaßnahmen, Sanierung maroder Gehwege etc. im Blick zu behalten. Bei entsprechend sparsamer Verwendung der Mittel im Bereich der Pflichtaufgaben, sollte dies gelingen.
 
Stadtrat Schmid-Denkler bedankte sich noch bei Verwaltung und Gemeinderat für die gute und sachliche Beratung im Gremium.
 
Auf Antrag von Bürgermeister Ohr verabschiedete der Gemeinderat einstimmig den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung. Der mittelfristigen Finanzplanung stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltung zu.
 
 
Verkaufsoffener Sonntag am Stadtfeiertag
 
Im Rahmen der Veranstaltungen zum Stadtfeiertag in Kirchberg an der Jagst soll wieder ein verkaufsoffener Sonntag festgesetzt werden. Hierfür ist der Erlass einer Satzung erforderlich. Entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Ladenöffnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist der Erlass einer Satzung über die Offenhaltung der Ladengeschäfte am Sonntag möglich. Eine Anhörung der zuständigen kirchlichen Stelle, dem evangelischen Pfarramt Kirchberg, ist erfolgt. Von dort wurden keine Bedenken bezüglich der Festlegung dieses verkaufsoffenen Sonntags erhoben. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, im Rahmen des Stadtfeiertages am 23. Februar 2014 einen verkaufsoffenen Sonntag festzusetzen. Die entsprechende Satzung wurde im Amtsblatt bekannt gemacht.
 
 
Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 gebildet
 
Zur Leitung der am 25. Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahlen ist entsprechend § 11 KomWG ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Wahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.
 
Der Bürgermeister hat die Stellung des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses kraft Gesetz inne, wenn er nicht selbst Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist. Dies gilt ebenso für seinen Stellvertreter. Vorsitzender ist damit Bürgermeister Stefan Ohr und Stellvertreter Herr Harald Blumenstock.
Folgende Personen wurden zum Beisitzer bzw. Stellvertreter/in gewählt:
Für die Fraktion
UWV                 Herr Helmut Honisch als Beisitzer
  und Herr Ernst Schenkel als dessen Stellvertreter;
Aktive Bürger    Herr Kurt Scharch als Beisitzer
  und Frau Anita König als dessen Stellvertreterin
UGL                Herrn Bernard Cantré als Beisitzer
und Herr Friedrich Schwarz als dessen Stellvertreter
Zur Schriftführerin wurde Frau Karin Osti und zu deren Stellvertreterin Frau Sina Eger bestellt.
 
 
Erschließungsarbeiten für den 2. Bauabschnitt des Baugebiets Kreuzstein in Kirchberg vergeben
 
Von den insgesamt 19 Bauplätzen (davon 2 private) im 1. Bauabschnitt des Baugebiets Kreuzstein sind zwischenzeitlich 15 bebaut/verkauft. Im gesamten Stadtgebiet stehen noch ca. 25 Bauplätze zur Verfügung. Nach Erschließung des 2. Bauabschnittes im Kreuzstein wären weitere 12 Bauplätze für den Kernort Kirchberg verfügbar.
 
Der Technische Ausschuss hatte daher im Herbst letzten Jahres beschlossen, das Ing.büro Franke und Krupp mit der Ausführungsplanung zur Erschließung des 2. BA des Baugebiets Kreuzstein zu beauftragen und die Ausschreibung durchzuführen. Die öffentliche Ausschreibung erfolgte am 13.12.2013 im Hohenloher und Haller Tagblatt. An der Ausschreibung hatten acht Firmen Interesse und haben die Leistungsverzeichnisse angefordert. Die Submission fand am 09.01.2014 statt. Alle acht Firmen haben Angebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Büro Franke und Krupp sachlich und rechnerisch geprüft. Alle Angebote konnten gewertet werden. Günstigste Bieterin ist die Firma Steinbrenner aus Blaufelden-Wiesenbach mit einer Bruttoangebotssumme von 189.931,29 €.
 
Der Gemeinderat hat die Arbeiten für die Erschließung des 2. Bauabschnittes des Baugebiets „Kreuzstein“ an die Firma Steinbrenner vergeben.
 
 
Was sonst noch interessiert
 

-  Die Stadtverwaltung ist in engem Kontakt mit dem Elternbeirat der August-Ludwig-Schlözer-Schule Kirchberg bzgl. des Themas Sonnenschutz am Schulgebäude zur Ganztagesbetreuung. Unabhängig davon, ob der vorhandene Sonnenschutz den rechtlichen Anforderungen genügt soll gemeinsam nach einer baulichen Verbesserung gesucht werden.


-  Nach der Polizeireform des Landes Baden-Württemberg ist Kirchberg seit 1. Januar 2014 Sitz der Verkehrspolizeidirektion Schwäbisch Hall. Dazu gehören die Dienstgruppen Bundesautobahn, Verkehrsunfallaufnahme, Verkehrsüberwachung, Verkehrspolizeiliche Ermittler und die Koordinierungsstelle Schwertransporte mit insgesamt 75 Beschäftigten.

Schriftgrösse