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Kirchberg an der Jagst (Druckversion)

Berichte aus dem Gemeinderat

Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Juli 2015

Stadtsanierung Kirchberg geht in die nächste Runde
 
Das Stadtsanierungsgebiet „Stadtkern II“ in Kirchberg bestand von September 2004 bis Ende 2014. Innerhalb dieser Zeit konnten 24 private Maßnahme durch Sanierungsverträge (Anteil Stadt 40%, Anteil Land 60%) unterstützt werden. Zudem wurden städtische Maßnahmen wie der Ausbau Poststraße, die Modernisierung der Orangerie und der Neubau der Festhalle mit dem Parkplatz Kreuzstein umgesetzt. Der Förderrahmen wurde komplett ausgeschöpft, der Schlussbericht wurde dem Regierungspräsidium Ende Juni vorgelegt.
 
Um auch weitere Sanierungsmaßnahmen durch die Stadt unterstützen und Fördergelder vom Land erhalten zu können, soll für 2016 ein neues Sanierungsgebiet beantragt werden. Eine der Voraussetzungen hierfür ist, dass die Sanierungssatzung „Stadtkern II“ vom 27.09.2004 über die Festlegung des bisherigen Sanierungsgebietes zusammen mit ihren Änderungen aufgehoben wird. Der Gemeinderat hat diese Aufhebung beschlossen. Die entsprechende Satzung wurde bereits im letzten Amtsblatt bekannt gemacht.
 
Für den Folgeantrag für 2016 war zunächst ein Sanierungsgebiet zu definieren. Der von Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Klärle, Schäftersheim, erarbeitete Vorschlag wurde vom Gemeinderat noch geringfügig erweitert.
 
Die Gebiete, für die jetzt der Förderantrag, der bis 1. Oktober beim Regierungspräsidium vorliegen muss, gestellt werden soll, sind auf der folgenden Übersichtskarte dargestellt.

Für die Teilbereiche der Lindenstraße, Eschenstraße und Birkenstraße in Kirchberg stehen nicht nur reine Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden an. Hier könnte mittelfristig eine Neuordnung des Gebietes sinnvoll sein. Umnutzungen und geänderte Grundstückszuschnitte sind hier denkbar.

 

Bereits im Vorfeld der Festlegung des Sanierungsgebietes sind Planungen und Überlegungen zur künftigen Nutzung dieses Bereichs notwendig. Ein wesentliches Element hierbei ist die Sicherung künftig notwendiger Umgestaltungsflächen. Neben einer planungsrechtlichen Sicherung der vorgesehenen städtebaulichen Neuordnung, beispielsweise durch einen Bebauungsplan, ist es wichtig, auch die Flächenverfügbarkeit im Planungsgebiet sicherzustellen und bei Grundstücksverkäufen, die der geplanten Entwicklung zuwider laufen könnten, steuernd einzugreifen.

 

Der Gesetzgeber hat den Kommunen hierzu im Baugesetzbuch (BauGB) das Instrumentarium des "Vorkaufsrechtes" zur Verfügung gestellt. Nach § 24 BauGB steht der Gemeinde ein allgemeines Vorkaufsrecht u. a. zu beim Kauf von Grundstücken

  1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich i. S. des § 1 a Abs. 3 BauGB festgesetzt ist,
  2. in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.

 

Dieses allgemeine Vorkaufsrecht gilt beim Bebauungsplan allerdings erst nach Beginn der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans und beim Sanierungsgebiet mit dem rechtskräftigen Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Gemeinde das "allgemeine Vorkaufsrecht" gem. § 24 BauGB nicht ausüben.

 

Um im Zeitraum bis zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets oder gegebenenfalls bis zur Auslegung des Entwurfs eines entsprechenden Bebauungsplans ebenfalls steuernd eingreifen zu können, können Gemeinden gem. § 25 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines "besonderen Vorkaufsrechts" in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihnen ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.

 

Für den Erlass der Satzung ist u. a. Voraussetzung, dass die Gemeinde städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Förmlich konkretisierter Planungsabsichten bedarf es nicht. Die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 BauGB für den Erlass einer entsprechenden Vorkaufsrechtssatzung in Kirchberg liegen vor.

 

An den in der Satzung bezeichneten und abgegrenzten Flächen kann die Gemeinde das Vorkaufsrecht ausüben, sie muss es jedoch nicht. Dabei sind die privaten und öffentlichen Interessen untereinander und gegeneinander abzuwägen. Bezüglich der Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ist die Gemeinde frei, auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung grundsätzlich vorliegen.

 

Nachdem die Voraussetzungen nach § 25 Abs. 2 BauGB für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung vorliegen und die Notwendigkeit gesehen wurde, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, hat der Gemeinderat die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Teilbereich Lindenstraße/Eschenstraße/Birkenstraße beschlossen.

 

In den weiteren Bereichen der künftigen Stadtsanierung wurde derzeit keine Notwendigkeit für Grundstücksneuordnungen gesehen, so dass dort Vorkaufsrechtssatzungen der Stadt Kirchberg entbehrlich sind.

 

Die Vorkaufsrechtssatzung wurde im Amtsblatt bekannt gemacht.

 

 

Wasserzins muss ab 1. September 2015 angepasst werden

 

Der Wasserzins im Stadtgebiet Kirchberg konnte seit 2010 konstant gehalten werden. Unterhaltungs- und Betriebskosten haben den Gebührenhaushalt Wasser in den vergangenen Jahren jedoch zunehmend belastet. Hinzu kommen steigende Wasserbezugskosten bei den Zweckverbänden Hohenloher Wasserversorgungsgruppe, Schmerachgruppe und Jagstgruppe. Steigende Unterhaltungskosten sind hauptsächlich auf zahlreiche Rohrbrüche in den letzten Jahren zurückzuführen. Im laufenden Jahr kam zudem ein turnusgemäßer Austausch der Nanofilter der Wasserenthärtungsanlage hinzu. Ein Ausgleich durch Einsparungen oder sonstige Maßnahmen ist nicht mehr möglich. Um wieder einen Ausgleich zu gewährleisten, musste der Wasserzins neu festgesetzt werden.

 

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, den Wasserzins, der zuletzt zum 1. Januar 2010 auf 1,91 € / m³ netto (2,04 € brutto) festgesetzt wurde, ab 1. September 2015 auf 2,14 € / m³ netto (2,29 € brutto) neu festzusetzen.

 

Die entsprechende Satzung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

 

 

Zweiter Haushaltszwischenbericht 2015

 

Stadtkämmerin Schäfer konnte dem Gemeinderat zur Mitte des Jahres folgende Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung mitteilen:

 

A  Verwaltungshaushalt

 

  1. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung stand die Höhe der Zuweisungen je Kind bei der Kleinkindbetreuung und der Kindergartenförderung noch nicht fest. Der Ansatz wurde entsprechend dem letztjährigen Ergebnis berechnet. Insbesondere die Zuweisungen für Krippenkinder fallen nach jetzigem Stand höher aus. Es werden zusätzliche Zuweisungen in Höhe von rd. 34.000 € erwartet (Plan: 235.600 €).

 

  1. In der Kläranlage mussten 2014, auch bedingt durch das Alter der Anlage, zahlreiche Reparaturen vorgenommen werden. Unter anderem musste die Waschpresse für rund 26.000 € erneuert werden. Die Rechnung wurde erst im Jahr 2015 fällig. Damit wurde das Haushaltsjahr 2014 entlastet und der Ansatz 2015 in Anspruch genommen. Dieser Ansatz ist nun bereits um rd. 19.000 € überschritten.

 

  1. Bei den Baumfällarbeiten zur Verkehrssicherung (Eschentriebsterben) an der L 1040 zwischen Gaggstatt und Kirchberg war eine Vollsperrung durch das Landratsamt nicht genehmigt worden. Die unaufschiebbaren Arbeiten mussten mittels Ampelschaltung vorgenommen werden. Dadurch entstanden bei den Baumfällarbeiten Mehrkosten in Höhe von rd. 9.600 €. Demgegenüber steht jedoch eine Kosteneinsparung für eine Bedarfsumleitung, für die Kosten von rd. 15.000 € im Raum standen.

 

  1. Die Gewerbesteuer liegt zurzeit, inklusive den erwarteten Nachzahlungen, bei insgesamt planmäßigen 1,02 Mio. €. Der Haushaltsplan 2015 sieht einen Ansatz von 1.000.000 € vor. Die kleine Mehreinnahme wird zusätzlich relativiert durch die entsprechende höhere Gewerbesteuerumlage. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung der einzelnen Betriebe kann sich der Betrag bis zum Ende des Jahres noch deutlich verändern.

 

Insgesamt kann im Verwaltungshaushalt derzeit mit einer um ca. 10.000 € verbesserten Zuführungsrate (geplant 412.370 €) an den Vermögenshaushalt gerechnet werden.

B  Vermögenshaushalt

 

  1. Im Haushaltsplan wurden insgesamt Grundstückserlöse in Höhe von 200.000 € veranschlagt. Derzeit sind bereits rd. 268.000 € an Grundstückserlösen gebucht. Hinzu kommen entsprechende Beiträge für Wasser und Abwasser. Deren Planansatz (50.000 €) wurde bisher um rd. 17.000 € überschritten. Anhand der vorhandenen Reservierungen wird mit weiteren Vertragsabschlüssen in diesem Jahr gerechnet. Auf Grund dessen wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine Sondertilgung in Höhe des 2015er Maximalbetrags aus dem Baulanddarlehen von 162.378 € zu beschließen.

 

Weitere größere Planabweichungen im Vermögenshaushalt sind derzeit nicht festzustellen. Allerdings hat der Bundestag im Mai 2015 ein Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen. Den Kommunen in Baden Württemberg stehen dadurch insgesamt 248 Mio. € zusätzlich zur Verfügung. Ein Großteil des Geldes wird pauschal anhand von Kriterien wie Steuerkraft und Arbeitslosenzahlen verteilt. Die Stadt Kirchberg kann mit einer überplanmäßigen Finanzzuweisung von rd. 88.000 € rechnen. Der genaue Auszahlungstermin steht derzeit noch nicht fest.

 

Der Gemeinderat hat den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde der Sondertilgung in Höhe von 162.378 € zugestimmt.

 

 

Annahme von Spenden

 

Auch im ersten Halbjahr 2015 sind wieder zahlreiche Sach- und Geldspenden zur Unterstützung von Vorhaben und kommunalen Aufgaben eingegangen. Nach der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat der Annahme der Spenden zustimmen. Die Zustimmung wurde seitens des Gemeinderats erteilt. Den Spender/innen sei auf diesem Weg noch einmal recht herzlich gedankt!

 

 

Was sonst noch interessiert

 

¨    Bürgermeister Ohr hat den Gemeinderat von der Mitteilung des Landratsamtes informiert, dass zum 30. Juli 2015 die ersten Asylbewerber ins Adelheidstift kommen sollen. Die Rede war von 73 Personen. Zwischenzeitlich sind 64 Personen, davon 14 Familien/Paare mit 20 Kindern eingezogen. Befremdet zeigte sich Bürgermeister Ohr über die Nachricht, dass die Landesregierung beabsichtigt, die Maßgabe des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, wonach ab 2016 jedem Asylbewerber sieben statt wie bisher 4,5 qm Wohnfläche zur Verfügung stehen sollen, um mindestens zwei Jahre auszusetzen.

Der Gemeinderat nahm die Nachricht zum Anlass, seinem Unmut über die bisherige ungleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge im Landkreis zum Ausdruck zu bringen. Allerdings hat der Landkreis vor kurzem alle Gemeinden angeschrieben und um Mitteilung über Immobilien oder Flächen gebeten, die für eine Asylbewerberunterbringung zur Verfügung gestellt werden können. Die Reaktionen wollte Bürgermeister Ohr zunächst abwarten, bevor beispielsweise über eine Resolution des Kirchberger Gemeinderats an den Kreistag weiter nachgedacht wird.

¨    Die Firma Häsele wird ihren Betrieb in Kirchberg auf Ende des Jahres einstellen. Meinungen, nach denen sich dieses Gelände für ein neues Feuerwehrmagazin eignete, musste Bürgermeister Ohr eine Absage erteilen. Für das Gelände kann bzgl. der Einsatzzeiten die Untersuchung für den potentiellen Standort Kreuzstein vergleichsweise herangezogen werden, der sich von den Ausrückzeiten als nachteilig erwiesen hatte.

http://www.kirchberg-jagst.de//de/buergerinfo-verwaltung/stadt-ortschaftsrat/berichte-aus-dem-gemeinderat