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Kirchberg an der Jagst (Druckversion)

Berichte aus dem Gemeinderat

Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2016

Neubestellung Gutachterausschuss
Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des Gutachterausschusses der Stadt Kirchberg wurden die Mitglieder für die kommenden 4 Jahre bis 31.03.2020 neu bestellt. Den Vorsitz übernimmt weiterhin Frau Kathlin Gawrilow, ihre Stellvertretung bleibt bis zur Neubesetzung der Stelle im Bauamt unbesetzt. Als Mitglieder wurden Roland Pfeiffer, Gerhard Stahl und Ulrich Hornung bestellt. In besonders gelagerten Fällen wirkt seitens des Finanzamts Amtsrat Albert Gschwind bzw. sein Stellvertreter Amtsinspektor Bernd Karg mit.

Stadtsanierungsgebiet Kirchberg – Einleitungsbeschluss zur Vorbereitenden Untersuchung
Die Stadt Kirchberg wurde mit der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Quartier Lindenstraße / Eschenstraße“ in Kirchberg in das Landessanierungsprogramm (LSP ) aufgenommen. Grundlage war das vom Büro Klärle erarbeitete „Gesamtgemeindliche und Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK). Die Erneuerungs-maßnahme ist mit einem Förderrahmen von 583.333,- Euro (100 %) und einer Finanzhilfe des Landes mit 350.000,-- Euro (60 %) ausgestattet worden. Beantragt war ein Förderrahmen von 670.000,- Euro.
Damit die bereitgestellte Finanzhilfe in Höhe von 350.000,-- Euro eingesetzt werden kann, ist eine Sanierungssatzung mit einem förmlich festgelegten Gebiet erforderlich. Als Grundlage für eine Sanierungssatzung sind entsprechend § 141 BauGB „Vorbereitende Untersuchungen“ erforderlich.
Vorbereitende Untersuchungen sind nach § 141 BauGB rechtlich notwendig, um Beurteilungsgrundlagen zu erhalten über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen, die Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner und etwaige nachteilige Auswirkungen auf die betroffenen Bewohner und Gewerbebetriebe, sowohl im wirtschaftlichen als auch im sozialen Bereich für das Untersuchungsgebiet.
Mit dem bereits vorliegenden ISEK wurde die Notwendigkeit der Sanierung (Mängel und Missstände, Entwicklung des Quartiers) gegenüber dem Land dokumentiert.
Aus diesem Grunde beschränkten sich die Vorbereitenden Untersuchungen schwerpunktmäßig auf die Erkundung der Mitwirkungsbereitschaft der privaten Gebäudeeigentümer, das planerisch noch auszuformulierende Neuordnungskonzept mit Sanierungszielen und Maßnahmenplan, Wahl des Sanierungsverfahrens, Anhörung Träger öffentlicher Belange und die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets.
Der Gemeinderat hat mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen für das im Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH grün gekennzeichnete Gebiet die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss über die Durchführung der „Vorbereitenden Untersuchungen“ öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 Baugesetzbuch (BauGB) hinzuweisen.
Lageplan einfügen
 
Vergleichsangebot der WGV-Versicherung zur Abgeltung von KSV-Schadensersatzansprüchen
Das „Projekt KSV – Die regionale Klärschlammverwertungsgesellschaft“ (KSV), an dessen Gesellschaft 23 Gemeinden aus der Region beteiligt waren, hatte zum 01.07.2012 sein Insolvenzverfahren eröffnet. Im Januar 2013 wurde das Unternehmen verkauft. Eine der betroffenen Gemeinden führt derzeit einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Ellwangen wegen Schadensersatz gegen die Stadtwerke Crailsheim GmbH.
Nun wurde ein Vergleichsvorschlag unterbreitet: Die Stadtwerke Crailsheim sollen allen als Gesellschafter beteiligten Gemeinden die Hälfte ihrer jeweiligen Stammeinlage erstatten, damit wären alle Ansprüche der Gemeinden abgegolten.  Für die Stadt Kirchberg handelt es sich hierbei um 20.000 Euro.

Der Gemeinderat stimmte mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung diesem Vergleichsvorschlag der WGV zu.

 

 
Was sonst noch interessiert:
- Der Haushaltsplan 2016 ist genehmigt worden; insbesondere betont wurde hierbei das Erfordernis einer strikten Haushaltsdisziplin.
- Das erste der 8 geplanten Windräder ist errichtet worden. Der Bürgerwindpark Kirchberg weist ausdrücklich auf Gefahren dieser Großbaustelle hin; Straßensperrungen und geänderte Verkehrsführungen sind unbedingt zu beachten.
 

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