Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatsitzung vom 25. Februar 2013

Kanal- und Wasserleitungsarbeiten für die Ortsdurchfahrt Gaggstatt vergeben
 
Nachdem der Gemeinderat im Herbst letzten Jahres den Baubeschluss für den Neubau der Kanalisation und Wasserleitung im Zuge des Ausbaus der OD Gaggstatt gefasst hatte, wurden die Arbeiten in 2 Losen (Los 1 Tief- und Straßenbauarbeiten inkl. Abwasserkanal, Los 2 Wasserversorgung - Rohrlieferung und Verlegung) vom Ingenieurbüro Franke & Krupp, Schwäbisch Hall, öffentlich ausgeschrieben. Submission war am 18.01.2013. Für Los 1 sind 10 Angebote eingegangen. Für Los 2 sind 4 Angebote eingegangen, die vom Ingenieurbüro sachlich und rechnerisch geprüft wurden. Günstigste Bieterin ist jeweils die Firma Steinbrenner, Blaufelden – Wiesenbach.
 
Die Kosten für die Wasserversorgung inkl. dem entsprechenden Grabenanteil an den Tiefbauarbeiten werden zu 100 % von der Hohenloher Wasserversorgungsgruppe getragen. Für den Bereich Kanal liegt eine Zuschusszusage von insgesamt 102.900 € nach den Förderrichtlinien Wasserversorgung vor.
 
Der Gemeinderat hat die Arbeiten für den Neubau der Kanalisation und Wasserleitung in der OD Gaggstatt andie Firma Steinbrenner, Blaufelden – Wiesenbach vergeben.
 
Eine Vorstellung der kompletten Baumaßnahmen wird noch im Rahmen einer Bürgerversammlung erfolgen. Hierzu sind schon jetzt alle Interessierten in den Gemeindesaal Gaggstatt am 13. März 2013 um 20 Uhr eingeladen.
 
Teilflächennutzungspläne Windkraft
 
Seit Dezember 2012 laufen die frühzeitigen Beteiligungen im Landkreis zu den Änderungen der Flächennutzungspläne in Bezug auf Vorranggebiete für Windkraft. Der Stadt Kirchberg wurde von den Nachbargemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der aktuelle Planungsstand insbesondere von Gerabronn und Ilshofen wurde in der Sitzung vorgestellt. Die Planungen sind mit den Belangen von Kirchberg vereinbar, so dass der Gemeinderat keine Einwände vorgebracht hat.
 
Parkplatzkonzept für Innenstadt auf den Weg gebracht
 
Parken im Innenstadtbereich von Kirchberg führt immer mal wieder zu Problemen und Beschwerden. Im November 2012 hatte daher der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, ein Parkplatzkonzept weiter auszuarbeiten, mit dem u. a. die Parkplatzsituation in der Marktstraße neu geordnet werden soll, um eine Regelung zu finden, dass die Patienten des Praxicums (bis zu 400 Patientenkontakte täglich) in Praxisnähe einen Parkplatz finden. Zum anderen gibt es immer wieder Beschwerden von Anliegern insbesondere aus dem Bereich des „Städtles“, dass behindernd geparkt wird. In diesem Bereich ist oft auch die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen (DRK, Feuerwehr) zum Alten- und Pflegeheim im Schloß/Langer Bau zugeparkt.
 
Im Bereich des „Städtles“ hält es daher Verwaltung und Gemeinderat für angezeigt, wie in den übrigen Bereichen der Altstadt eine Parkflächenmarkierung vorzunehmen. Nach den gewonnenen Eindrücken in den zurück liegenden Monaten erkennen viele Verkehrsteilnehmer oftmals gar nicht, dass sie ihr Fahrzeug behindernd parken. Eine Überwachung dieses Bereichs kann zudem auch nicht sinnvoll erfolgen.
 
Der Vorschlag der Verwaltung, der jetzt mit Anwohnern und Landratsamt weiterverfolgt werden soll sieht wie folgt aus:
 
1)      Parkzeitbeschränkung für den Parkplatz im Bereich Neuer Weg werktags von 8 bis 18 Uhr auf 2 Stunden. Ausgenommen Anwohner mit Parkausweis (gebührenfrei).
2)      Neben der bisher schon bestehenden Parkzeitbeschränkung (werktags von 8 bis 18 Uhr, 2 Stunden) im Bereich der Kirchstraße, Sandelgasse und Schloßstraße) soll das Parken nur noch in gekennzeichneten Flächen erlaubt werden. Bezüglich der Parkzeitenbegrenzung werden die Anwohner mit Parkausweis (gebührenpflichtig) ausgenommen.
3)      Die Anwohner im Bereich Poststraße, Marktstraße, Frankenplatz und Hohenloher Straße 1 bis 5 können von der Parkzeitbegrenzung (werktags von 8 bis 18 Uhr, 2 Stunden) durch Parkausweis (gebührenpflichtig) ausgenommen werden.
4)      Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Parkausweise soll von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes auf die Stadt Kirchberg übertragen werden.
5)      Die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. der Einhaltung der Parkzeitbeschränkungen erfolgt durch das Ordnungsamt der Stadt Kirchberg. Entsprechende Absprachen bezüglich der Ahndungen sind mit dem Landratsamt als zuständige Bußgeldbehörde zu treffen.
 
Zu dem Thema findet am Dienstag, 9. April 2013 um 19.30 Uhr eine Bürgerversammlung statt. Anwohner und Interessierte sind dazu bereits jetzt herzlich eingeladen

 

 

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