Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2016

Bürgerbegehren zum Standort gemeinsames Feuerwehrmagazin Kirchberg
Auf der Gemeinderatsitzung am 27.6.2016 wurde ein Bürgerbegehren mit insgesamt 611 Unterschriften mit der Frage „Sind Sie gegen den Standort des Feuerwehrmagazins in der Vorderen Au in Kirchberg-Tal“ eingereicht. Die Prüfung der Listen und der Abgleich mit dem Wählerverzeichnis war an der Sitzung  noch nicht abschließend erfolgt. Es stand aber  bereits fest, dass 582  wahlberechtigte Kirchberger Bürgerinnen und Bürger unterschrieben hatten und die erforderliche Mindestzahl von 7% der Bürger erreicht war. Die weiteren rechtlichen Voraussetzungen wurden in Abstimmung mit dem Kommunalamt Schwäbisch Hall und dem Gemeindetag Baden-Württemberg geprüft.
Als formale Voraussetzung war die Benennung von drei Vertrauenspersonen erforderlich. Benannt wurden Claus Krüger, Kirchberg-Hornberg, Manfred Mächnich, Kirchberg und Werner Schüpf, Kirchberg. Die gemäß § 21 Abs. 4 Gemeindeordnung erforderliche  Anhörung der Vertrauenspersonen wurde auf der Gemeinderatssitzung durchgeführt. Auf der Sitzung waren auch Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg anwesend.
Für ein zulässiges Bürgerbegehren ist im Falle von Kosten für eine beantragte Maßnahme ein Kostendeckungsvorschlag vorzulegen. Hierzu wurde in der Begründung zum Bürgerentscheid erklärt, dass im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids keine zusätzlichen Kosten entstehen und somit kein Kostendeckungsvorschlag erforderlich ist. Dies ist zutreffend, weil die verlangte Maßnahme lautete: kein Magazin in der Vorderen Au. Gefordert wurde das Unterlassen einer Maßnahme. Dies löst keine Kosten aus, ein Finanzierungsvorschlag war somit nicht erforderlich.
Weiter war zu prüfen, ob sich das Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss richtete und „Verfristung“ eingetreten sein könnte. Ob sich das Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss richtet ist wegen der Sperrwirkung von 3 Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses von Bedeutung. Nachdem im vorliegenden Bürgerbegehren nicht ausdrücklich ein Gemeinderatsbeschluss angeführt wurde, kommt es darauf an, ob das Bürgerbegehren „in die auf einem Feld vom Gemeinderat getroffenen Regelungen eingreifen“ will. Verhindert bzw. in Frage gestellt werden sollte mittels Bürgerbegehren der Magazinstandort Vordere Au. Dieser Standort wurde seitens des Kirchberger Gemeinderats in öffentlicher Sitzung am 27. Januar 2014 im Feuerwehrbedarfsplan und als Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans festgelegt.
Mit diesem Grundsatzbeschluss war öffentlich kommuniziert, dass der Gemeinderat beabsichtigt in der Vorderen Au ein Feuerwehrmagazin zu errichten. Im Rahmen  der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung wurden die Stellungnahmen der Behörden und Bürger abgefragt und abgewogen und schließlich der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan am 28.09.2015 gefasst und damit die Standortfrage endgültig geklärt. Der formale Baubeschluss vom 25.04.2016 hatte auf die Standortfrage keine weichenstellende Wirkung mehr.
Aufgrund der vorgenannten Verfristung ist das Bürgerbegehren als unzulässig zu bewerten. Auf die Problematik der möglichen Verfristung hat das Kommunalamt des Landratsamtes Schwäbisch Hall auf Bürgeranfrage bereits im Vorfeld des Bürgerbegehrens Hinweise gegeben.
Um dem Gemeinderat eine möglichst rechtsichere Entscheidungsgrundlage zu geben wurde von der Rechtanwaltskanzlei Eisenmann/Wahle/Birk&Weidner aus Stuttgart (EWB) eine rechtliche Bewertung angefordert.  Auf der Sitzung hat Herr Rechtsanwalt Hauser die Stellungnahme vorgetragen und Fragen ausführlich beantwortet. ER erläuterte zudem, dass  nach der Gemeindeordnung ein Bürgerbegehren gegen Bauleitpläne ab einem bestimmten Stadium nicht mehr möglich ist, weshalb auch der Gemeinderat keinen Bürgerentscheid beantragen kann. Die einzige Möglichkeit, gegen den Standort vorzugehen, wäre die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Für die Feuerwehr sprach Kommandant Gerhard Stahl. Er berichtete aus der Sitzung des Feuerwehrhauptausschusses, der sich einstimmig dafür ausgesprochen hat, am Standort in der Vorderen Au festzuhalten. Beim viel diskutierten Standort Häsele sind die Eintreffzeiten für die Feuerwehr nicht zu realisieren.
Mit 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen stimmte der Gemeinderat dafür, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu nehmen.
 
Haushaltszwischenbericht 2016 mit Annahme von Spenden
Stadtkämmerin Schäfer stellte den Haushaltszwischenbericht vor:
Es sind folgende Abweichungen im ersten Halbjahr gegenüber der Planung festzustellen:
A.  Verwaltungshaushalt

  1. Die städtischen Kindergärten und Kinderkrippenplätze sind derzeit voll belegt. Entsprechend ist bis zum Ende des Jahres mit Mehreinnahmen bei den Elternbeiträgen zu erwarten. Eingeplant wurden 73.000 €. Bis zum Jahresende kann mit insgesamt 84.000 € gerechnet werden. Somit ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 11.000 €.

 

  1. Zur Unterstützung der Arbeit der TSG Kirchberg und Anerkennung des Engagements seiner Mitglieder in der Flüchtlings- und Jugendarbeit hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.06.2016 eine Vereinsförderung von insgesamt 11.000 € beschlossen. Im Haushaltsplan waren lediglich 1.200 € an Zuwendungen eingeplant. Es ist deshalb mit Mehrausgaben von rd. 10.000 € zu rechnen.

 

  1. Das Landratsamt hat zu Jahresanfang die Einsatz- und Wasserbeprobungskosten in Zusammenhang mit dem Jagstunfall im August 2015 in Höhe von rd. 16.000 € erstattet. Die Kosten fielen in 2015 an, damit wird das Jahr 2016 entlastet. Obwohl es keine echte Mehreinnahme gibt, trägt der Kostenersatz zur Verbesserung des Haushaltsjahres 2016 bei.

 

  1. Im Rahmen der Soforthilfe des Landes aufgrund des Unwetters vom 29./30.05.2016 wurden bei der Stadt Anträge über rd. 36.000 € gestellt. Die Soforthilfe wird vom Landratsamt erstattet und verhält sich für die Stadt somit ergebnisneutral.

 

  1. Aufgrund von Neubewertungen von Gebäuden und Grundstücken kommt es zu einem leichten Zuwachs der Grundsteuer B. Bis zum Jahresende ist mit Mehreinnahmen von rd. 8.000 € zu rechnen (Plan 365.000 €).

 

  1. Die Gewerbesteuer liegt zurzeit, inklusive den erwarteten Nachzahlungen, bei rd. 905.000 €. Aufgrung neuer Steuerfestsetzungen haben sich die bisherigen Vorauszahlungen um rd. 160.000 € reduziert. Darüber hinaus kam es zu Gewerbesteuerrückzahlungen aus Vorjahren in Höhe von 116.000 €. Der Haushaltsplan 2016 sieht einen Ansatz von 1.000.000 € vor. Ein Teil des Gewerbesteuerrückgangs wird durch die einhergehende Reduzierung der Gewerbesteuerumlage von 192.000 € auf rd. 173.000 € kompensiert. Je nach wirtschaftlicher Entwicklung der einzelnen Betriebe können sich die Beträge bis zum Ende des Jahres noch deutlich verändern. Die Gewerbesteuermindereinnahme war bereits Bestandteil des 1. Haushaltszwischenbericht 2016.

 
Insgesamt muss im Verwaltungshaushalt derzeit mit einer Verschlechterung um ca. 51.000 € gerechnet werden. Die geplante Zuführungsrate von 652.000 € würde sich entsprechend auf 601.000 € reduzieren.
B.  Vermögenshaushalt

  1. Der Straßen- und Gehwegebau im Gewerbegebiet Schindelwasen hat sich auf die Ulmenstraße (Schindelwasen I) und „Im Schindelwasen“ (Schindelwasen II) verteilt. In der Ulmenstraße wurden rd. 9.400 € an Ausgaben über dem Ansatz gebucht, allerdings konnten diese Kosten beim Straßen- und Gehwegebau „Im Schindelwasen“ eingespart werden.

 

  1. Mittlerweile sind die ersten Rechnungen der Aufräumarbeiten in Folge des Starkregenereignisses vom 29./30.05.2016 eingegangen. Hierfür war kein Planansatz vorgesehen. Derzeit sind aufgrund des Rechungseingangs erst rd. 8.600 € außerplanmäßig verbucht. Es werden jedoch weitere Rechnungen für die Aufräumarbeiten eingehen. Instandsetzungsarbeiten, beispielsweise an den zahlreich beschädigten Feldwegen, sind ebenfalls noch nicht enthalten.

 

  1. Die WGV hat ein Vergleichsangebot der zur Abgeltung etwaiger KSV-Schadensersatzansprüche vorgelegt. Demnach wurde die Hälfte der Stammeinlage, welche die Stadt in die „KSV – Die regionale Klärschlammverwertungsgesellschaft“ eingebracht hatte, erstattet. Es handelt sich um einen Ersatz von 20.000 €.

 
Das Gesamtergebnis bleibt zum Ende des zweiten Quartals rechnerisch lediglich um rund 40.000 € hinter dem Haushaltsplan zurück. Allerdings wird zum Jahresende 2016 mit einer deutlich größeren Haushaltsverschlechterung aufgrund der Behebung von Unwetterschäden vom 29. Mai 2016 zu rechnen sein.
Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis und stimmte der Annahme der eingegangenen Spenden zu.
 
Sechsstreifiger Ausbau der A 6
Stellungnahme der Stadt Kirchberg zur Voruntersuchung des Regierungspräsidiums Stuttgart
 
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den sechsstreifigen Ausbau der A 6 zwischen Weinsberg und der Landesgrenze zu Bayern. Sowohl für den fünften Planungsabschnitt A 6-5 (Ilshofen/Wolpertshausen bis Abfahrt Kirchberg) als auch für den sechsten Abschnitt A 6-6 (Abfahrt Kirchberg bis Landesgrenze) sind die Voruntersuchungen abgeschlossen. Die Planunterlagen wurden der Stadt mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.
Untersucht wurden jeweils 4 Varianten. Beim Abschnitt A 6-5 umfasst Variante 1 die symmetrische Verbreiterung, Variante 2 die nördliche Verbreiterung, Variante 3 die südliche Verbreiterung, Variante 4 eine Kombination aus symmetrischer und nördlicher Verbreiterung. Die Gesamtabwägung aller Belange (raumstrukturelle Wirkung, verkehrliche Beurteilung, entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit) haben für den Abschnitt A 6-5 die Variante 1 als Vorzugsvariante ergeben, die weiter verfolgt werden soll. Auf Markung Kirchberg sind im Bereich von Kleinallmerspann Lärmschutzwälle und –wände geplant, Änderungen im Bereich der Zu- und Ausfahrt und die Verlegung des Wirtschaftsweges nördlich des Anwesens Blumenstock.
Beim Abschnitt A 6-6 umfasst Variante 1 die südliche Verbreiterung, Variante 2 die nördliche Verbreiterung, Variante 3 eine Kombination aus symmetrischer und nördlicher Verbreitung und Variante 4 eine Kombination aus südlicher und symmetrischer Verbreiterung. Die Abwägung aller Belange für diesen Streckenabschnitt hat ergeben, dass Variante 4 als Vorzugsvariante weiterverfolgt werden soll. Auf Markung Kirchberg sind im Bereich von Herboldshausen ebenfalls Lärmschutzwälle und im Bereich der Brücke eine Lärmschutzwand geplant.
Regenrückhaltebecken sind nach den aktuellen Planunterlagen auf Markung Kirchberg keine geplant. Nach Aussage des Gutachters ist es möglich, das Fahrbahnwasser überwiegend über Bankette und Böschungen zu versickern. Überschüssiges Wasser wird in Mulden gesammelt und dem jeweiligen Vorfluter zugeführt. In Bereichen von Einschnitten und in Abschnitten mit Lärmschutzwällen bzw. –wänden wird das Fahrbahnwasser gefasst und mittels Rohrleitungen zum Vorfluter geleitet.
Vor Einleitung in die Vorfluter werden Regenklär- und –rückhaltebecken vorgesehen, in denen das gesammelte Fahrbahnoberflächenwasser mechanisch gereinigt und gedrosselt den Vorflutern zugeführt wird. Insgesamt sind im Abschnitt A 6-5 aktuell 3 dieser Anlagen geplant. Die nächstgelegene Anlage ist nordöstlich Ilshofen geplant, im Abschnitt A 6-6 ist die nächste Anlage im Bereich des Parkplatzes Reußenberg geplant.
Die Verwaltung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Dimensionierungen der Lärmschutzeinrichtungen so vorzusehen sind, dass ausreichender Lärmschutz insbesondere für die Anwohner von Kleinallmerspann und Herboldshausen gewährleistet ist. Eventuell ist ein über die jetzige Planung hinausgehender Lärmschutz im Bereich der Zu- und Ausfahrt Kirchberg erforderlich. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Entwässerungsanlagen ausreichend dimensioniert und gegebenenfalls um weitere Bauwerke ergänzt werden, um den Abfluss des Oberflächenwassers so zu puffern, dass es auch im Starkregenfall zu keinen Überflutungen auf Markungsgebiet Kirchberg kommt. Der Gemeinderat hat gebeten, zusätzlich auf die Prüfung des Lärmschutzes für Lendsiedel und Dörrmenz hinzuweisen. Mit 17 Ja-Stimmen, 1Nein-Stimme und 1Enthaltung wird die Stellungnahme entsprechend verfasst werden.
 
Was sonst noch interessiert:
Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass am 26.Juli 46 weitere Flüchtlinge in das Schloss eingezogen sind.
 
 

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