Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2018

Umlegungsverfahren für das Bebauungsplangebiet „Im Stück“
Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes „Im Stück“ müssen die bebauten und unbebauten Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Grundstücke müssen so gestaltet werden, dass nach dem Bebauungsplan baureife Grundstücke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff BauGB. Vom Büro Käser Ingenieure aus Untergruppenbach informierte Herr Käser über das Verfahren und die vorläufige Abgrenzung des Gebiets. Die genaue Abgrenzung wird noch vom Umlegungsausschuss festgelegt.
Mit 18 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme beschloss der Gemeinderat, dass für den Bebauungsplan “Im Stück“ auf Gemarkung Kirchberg/Jagst die Umlegung angeordnet wird.
Zur Durchführung dieser Umlegung hat der Gemeinderat einen nichtständigen Umlegungsausschuss zu bilden. Der Umlegungsausschuss hat die der Umlegungsstelle zustehenden Befugnisse mit Ausnahme der Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs. 1 BauGB. Der Umlegungsausschuss ist ein beschließender Ausschuss nach § 39 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Es gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung über beschließende Ausschüsse, soweit die BauGB-DVO (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch) nichts anderes bestimmt. Die nichtständigen Umlegungsausschüsse werden für die Dauer des Umlegungsverfahrens gebildet.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 4 Mitgliedern. Er entscheidet an Stelle des Gemeinderates.
Mit 18 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wählte der Gemeinderat von den Aktiven Bürgern Gerhard Borchers (als Stellvertreter Max Botsch) und Thomas Franz (als Stellvertreter Karl Kurz), von der UGL Robert Schmid-Denkler mit Steffen Böck als Stellvertreter und von der UWV Gerhard Stahl mit Friedrich Dorsch als Stellvertreter als Mitglieder in den Umlegungsausschuss. Den Vorsitz übernimmt Bürger-meister Stefan Ohr. Als bautechnischer Sachverständiger zur Mitwirkung mit beratender Stimme wurden Herr Ingenieur Erich Krupp sowie als vermessungstechnischer Sachverständiger ÖbVI Herr Matthias Käser bestellt.
Der Umlegungsausschuss legt auch das weitere Verfahren bzgl. Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung fest.
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Beauftragung des Büros Käser Ingenieure aus Untergruppenbach für die Durchführung des Umlegungsverfahrens „Im Stück“ zu.
 
Bebauungsplan Extreme-Trail-Park Steigäcker
Der Bebauungsplanentwurf Extreme-Trail-Park Steigäcker lag in der Zeit von 12.02. bis 16.03.2018 öffentlich aus. Während dieser Zeit hatten auch die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in dem Bebauungsplan bereits eingearbeitet. Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Extreme-Trail-Park Steigäcker in Kirchberg als Satzung. Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan, dazugehöriger Begründung, Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht vom 23.04.2018, gefertigt vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung.
 
 
 
 
Bebauungsplan Knöllerwiesen I in Kirchberg – Grundsatzbeschluss zur Änderung
Der Bebauungsplan Knöllerwiesen I (Bereich Birkenstraße/Lindenstraße) stammt aus dem Jahre 1955. Im Gebiet sind nach dem Bebauungsplan abgesehen von kleineren Nebengebäuden nur Gebäude zulässig, die ausschließlich dem Wohnen dienen. Die Gebäudehöhen sind bei zweistockigen Gebäuden auf 6,5 m begrenzt. Als Dachform sind Satteldächer mit mindestens 20° Dachneigung zulässig.
Für das Flst. Nr. 882/1 (ehemals Ruppert/Häsele Verwaltungsgebäude) liegt ein Bauantrag der Fa. HWB, Crailsheim, vor, das die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern vorsieht. Der Bauantrag wurde in Abstimmung mit Verwaltung und Gemeinderat in der vorliegenden Form eingereicht und das Einvernehmen erteilt. Es handelt sich um zwei Gebäude mit Flachdach, 2 Vollgeschossen und einer Gesamthöhe von 9,30 m. Die beiden Dachgeschosse springen gegenüber dem 2. Geschoss zurück und bilden keine Vollgeschosse.
Die Prüfung des Baurechtsamtes hat ergeben, dass das Vorhaben nach dem vorliegenden Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist und entsprechendes Baurecht geschaffen werden muss.
Das Vorhaben liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet Lindenstraße/Eschenstraße, für das verdichtetes Wohnen als Zielvorgabe gilt. Hierzu wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Das jetzt vorliegende konkrete Vorhaben soll kurzfristig verwirklicht werden. Daher ist die Änderung des Bebauungsplans Knöllerwiesen I für das Flst. 882/1, Gemarkung Kirchberg, geplant.
Die textlichen Festsetzungen für Flst. Nr. 882/1 werden um folgende Punkte ergänzt:
-          Zulassung von Flachdächern als weitere Dachform
-          Maximal zulässige Höhe des Gebäudes 9,30 m (bei Flachdach)
 
Einstimmig fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans Knöllerwiesen I in Kirchberg im beschleunigten Verfahren mit den erwähnten textlichen Festsetzungen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Das Verfahren wird dann in Kraft gesetzt, wenn sichergestellt ist, dass das Bauvorhaben auch tatsächlich in der vorgestellten Form zur Ausführung kommt.
 
Was sonst noch interessiert:
- für die Generalsanierung der Schule wird für die Begleitung der pädagogischen Entwicklung die Firma LernLandSchaft aus Röckingen beauftragt.
- ab 1. Mai ist zur Unterstützung des Ordnungsamtes ein gemeindlicher Vollzugsdienst bestellt.
- die Medizinalratsklinge wird in Fahrtrichtung Lendsiedler Straße als Einbahnstraße ausgewiesen. Dort sind künftig u. a. 2 Busparkplätze ausgewiesen.
- das Jugendcafé wird ab 2. Mai wieder geöffnet sein.
 
 
 

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