Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2013

Bausachen
 
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben:
 
¨    Neubau eines Betriebshofes mit Außenwaschplatz in Lendsiedel, Hauptstraße 60, Flst. 1485
¨    Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in Kirchberg, In der Mühlau 3, Flst. 515/5
¨    Dachsanierung mit Änderung der Dachform vom Flachdach zum Pultdach in Kirchberg, Ahornstraße 13, Flst. 858/1
¨    Teilumbau der bestehenden Scheune in Lendsiedel, Hauptstraße, Flst. 47/1
¨    Bauvoranfrage - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Lendsiedel, Flst. 118/1
 
 
Änderung der Friedhofsatzung
 
In seiner Sitzung am 16. Juli 2013 hat der Ortschaftsrat Gaggstatt beschlossen, dass es künftig auch Rasengräber als Reihen- oder Wahlgräber auf dem Friedhof in Gaggstatt geben soll. Urnenrasengräber sind nicht vorgesehen. Eine Beisetzung von Urnen in Rasenreihen- oder Rasenwahlgräbern soll jedoch ermöglicht werden.
 
Dies macht eine Änderung der Friedhofsatzung erforderlich, die der Gemeinderat beschlossen hat. Außerdem waren noch Änderungen erforderlich, um die Satzung auf einen rechtlich aktuellen Stand zu bringen. Regelungen zur Beisetzung von Fehlgeburten und Ungeborenen wurden ergänzt, außerdem die Gestaltungsvorschriften, sowie ein Verbot von Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
 
Darüber hinaus hat die Gemeindeprüfanstalt bei ihrer Finanzprüfung darauf hingewiesen, dass bei der Verlängerung der Grabnutzungsrechte lediglich die tatsächliche Nutzungszeit berechnet werden darf. Die Berechnung wird deshalb von einer jährlichen auf eine taggenaue Abrechnung umgestellt.
 
Das Abräumen der Gräber nach Ablauf des Nutzungsrechtes wurde bisher vom städtischen Bauhof gegen Kostenersatz ausgeführt. Bei den meisten umliegenden Gemeinden wird dies seit längerem aus Gründen der Wirtschaftlichkeit durch Fremdfirmen erledigt und direkt von den Angehörigen beauftragt. Dies soll zukünftig in Kirchberg ebenso gehandhabt werden.
 
Die beschlossene Satzungsänderung wird im nächsten Amtsblatt bekannt gemacht.
 
 
3. Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen und der Annahme von Spenden zugestimmt
 
Anfang Oktober lassen sich folgende Abweichungen gegenüber der diesjährigen Haushaltsplanung feststellen:
 
A  Verwaltungshaushalt

  1. Bei der Straßenbeleuchtung wurde der Ansatz von 31.500 € um rd. 8.000 € überschritten. Die Gründe für die Überschreitung liegen v. a. an einer Nachzahlung für Betriebsstrom aus 2012 mit rd. 8.300 €, aber auch an den gestiegenen Stromkosten durch zusätzliche Umlagen (seit 2012 Umlage zum Ausgleich für Netzentgeltbefreiungen stromintensiver Unternehmen = 0,66 Ct/kWh, seit 2013 Offshore-Umlage zur Deckung von Schadensersatzkosten durch verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz = 3,19 Ct/kWh).
  2. Auf Grund größerer Wartungsarbeiten an der Siebbandpresse auf der Kläranlage Kirchberg wurden der Ansatz für die Unterhaltung der Anlage um rd. 5.500 € überschritten.
  3. Die Gewerbesteuer liegt zurzeit bei einem Vorauszahlungssoll von rd. 900.000 €. Zuzüglich der erwarteten Nachzahlungen sind es derzeit insgesamt 1,3 Mio. €. Der Haushaltsplan 2013 sieht einen Ansatz von 900.000 € vor. Die Mehreinnahme wird relativiert durch die entsprechende höhere Gewerbesteuerumlage (rd. 77.000 €).

 
Im Verwaltungshaushalt kann nach derzeitigem Stand mit rd. 300.000 € an Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsplan gerechnet werden. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt verbessert sich entsprechend.
 
B  Vermögenshaushalt
 

  1. Die Rechnung für die Lizenzen der neuen EDV-Anlage des Rathauses sind erst 2013 eingegangen und wurden aus diesem Grund erst 2013 gebucht. Dadurch schlagen im Haushalt 2013 Mehrausgaben für die Rathausausstattung von rd. 8.000 € zu Buche.

 

  1. Beim Festhallenbau hatte die Stadtverwaltung Einbehalte bei Baurechnungen wegen überhöhter Rechnungsstellung vorgenommen. Nun konnte ein Vergleich mit der betreffenden Firma geschlossen werden. Als Ergebnis war jetzt noch ein Teil der offenen Forderungen in Höhe von 29.500 € (netto) nachzahlen.

 

  1. Durch Grundstücksverkäufe wurden bisher rd. 320.000 € eingenommen (Grundstückserlöse und Beiträge). Durch die Ausbuchung der Kassen- und Haushaltseinnahmereste stehen diese Einnahmen im Haushaltsjahr 2013 als zusätzliche Deckungsmittel zur Verfügung.

 
Weitere größere Planabweichungen sind im Vermögenshaushalt derzeit nicht festzustellen. Es ergibt sich, die erhöhte Zuführung einberechnet, ein Haushaltsüberschuss von knapp 600.000 €.
 
Mit diesem Haushaltsüberschuss war es möglich eine außerordentliche Tilgung des Bauplatz-Sonderkredits aus 2012 in Höhe von rd. 162.000 € zu leisten. Des Weiteren wurde ein Kredit aus dem Jahr 1998 ebenfalls außerordentlich getilgt (rd. 39.000 €). Die Kreditermächtigung für 2013 beträgt 702.500 €. Eine Kreditaufnahme ist bisher noch nicht erfolgt.
 
Der Gemeinderat hat den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen und außerdem der Annahme verschiedener Geld- und Sachspenden zugestimmt. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich auf diesem Wege nochmals bei den Spender/innen.
 
 
Was sonst noch interessiert
 
¨    Die Brücke über den Scherrbach im Mittleren Weiler in Dörrmenz ist sanierungsbedürftig. Eine kurzfristige Sicherungsmaßnahme mit Mittelstütze war von Dörrmenzer Anliegern abgelehnt worden, weil es Bedenken bzgl. zunehmender Hochwassergefahr gibt. Bis Ausführung und Finanzierung der notwendigen Arbeiten geklärt sind, wurde die Brücke jetzt für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.


¨    Mit Schreiben vom 25. September 2013 teilt das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) mit, dass die Landesregierung am 23. Juli 2013 die Eckpunkte für eine regionale Schulentwicklung in Baden-Württemberg verabschiedet hat. Ziel der regionalen Schulentwicklung ist es, allen Schüler/innen in zumutbarer Erreichbarkeit den Erwerb des gewünschten Bildungsabschlusses entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten zu ermöglichen. Es geht nicht mehr darum, alle Schularten in erreichbarer Nähe vorzuhalten.

Die Landesregierung strebt im allgemein bildenden Bereich ein Zwei-Säulen-Modell aus dem Gymnasium und einem integrativen Bildungsweg an, der sich aus den anderen weiterführenden Schulen entwickelt. Unterstützend soll deshalb auch an Realschulen die Möglichkeit geschaffen werden, in Klasse 9 auf Antrag die Hauptschulprüfung abzulegen.
Neueinrichtungen von Schulen, wie etwa Gemeinschaftsschulen, werden künftig nur dann ermöglicht, wenn zum Zeitpunkt der Prognose voraussichtlich mindestens 40 Schüler/innen in der Eingangsstufe zu erwarten sind. Für allgemein bildende Gymnasien liegt die Mindestzahl bei 60 in der Eingangsstufe. Ebenso müssen für die Sekundarstufe II an Gemeinschaftsschulen in Klasse 10 mindestens 60 Schüler/innen für die Klassenstufe 11 prognostiziert werden.

Bestehende allgemein bildende Schulen müssen mindestens 16 Schüler/innen in der Eingangsklasse aufweisen. Eine Ausnahme hiervon kann nur gemacht werden, wenn ein entsprechender Bildungsabschluss in zumutbarer Erreichbarkeit nicht angeboten werden kann.

Das RP ist der Meinung, dass die Kommunen durch den jetzigen Prozess die erforderliche Grundlage erhalten, um langfristig Investitionsentscheidungen für ihre Schulen solide planen und treffen zu können. Mit der regionalen Schulentwicklung wird nachhaltig die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit Nachbarkommunen, Schulen, Schulämtern und dem RP nach Bedarfslage langfristige Vereinbarungen über die Schulen in der betreffenden Region zu treffen.

Entsprechende Anfragen beim Schulamt zur Beteiligung von Kirchberg bei Entscheidungen, die in den umliegenden Gemeinden anstehen, haben gezeigt, dass das zuständige Schulamt in Künzelsau die Vorgaben der Landesregierung ohne gegenseitige Abstimmung umsetzen möchte. Gespräche mit den Kommunen werden sind derzeit nicht geplant. SCHADE!

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