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Aktuelles

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl

Die Vorschlagsliste der Stadt Kirchberg an der Jagst zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom 15.05.2023 bis 23.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Schloßstraße 10, 74592 Kirchberg/Jagst, Zimmer 4 aus. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 30.05.2023 schriftlich oder persönlich zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
 
Kirchberg an der Jagst, 12.05.2023
 
gez. Ohr, Bürgermeister

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