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Aktuelles

Neuer Fahrradschutzstreifen in Kirchberg

Seit letzter Woche gibt es im Stadtgebiet von Kirchberg/Jagst einen Radschutzstreifen, welcher aktuell noch fertiggestellt wird. Der Schutzstreifen trägt damit zur Verbesserung der Mobilität und Verkehrssicherheit des Radverkehrs in der Stadt bei.
Bereits im Jahr 2021 war die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer Thema einer Verkehrsschau mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall als zuständige Verkehrsbehörde, sowie dem Straßenbauamt und dem Amt für Mobilität.

Die Planungen dazu wurden im letzten Jahr abgeschlossen. Die Kosten für die Maßnahme hat der Landkreis übernommen.
Der Radschutzstreifen beginnt im Kirchberg Tal nach der Jagstbrücke und verläuft entlang der Hohenloher Straße und Crailsheimer Straße bis an den Fußgängerüberweg am Schulzentrum. Auch in der Haller Straße wurde ein Schutzstreifen angebracht.


Das ändert sich für Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer:


Der Radschutzstreifen ist kein separater Radweg, sondern bleibt Bestandteil der Fahrbahn und darf somit im Bedarfsfall von allen Kraftfahrzeugen befahren werden.
Der Schutzstreifen ist durch eine gestrichelte Linie und Pikogrammen auf der Fahrbahn markiert und im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen ist diese rot markiert um hier den Schutz der Radfahrer nochmals besonders zu stärken.


Der Schutzstreifen ist vorrangig für den Radverkehr, daher wird es auch allen Radfahrern empfohlen, den Radschutzstreifen zur eigenen Sicherheit zu nutzen. Das Befahren des Radschutzstreifens in entgegengesetzter Fahrrichtung ist nicht zulässig.
Beim Überholen dient der Schutzstreifen allen Verkehrsteilnehmern als Orientierung. Die Grundsätze beim Überholen nach §5 StVO eines Radfahrers (Achtsamkeit und Rücksicht und 1,5m Mindestabstand) gelten hier weiterhin.

 

Das Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht gestattet. Der Schutzstreifen kann jedoch überfahren werden, wenn in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abgebogen wird. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig.



Radschutzstreifen Hohenloher Straße
Radschutzstreifen Hohenloher Straße
Radschutzstreifen-Crailsheimer Straße Festhalle
Radschutzstreifen-Crailsheimer Straße Festhalle
Radschutzstreifen Haller Straße
Radschutzstreifen Haller Straße

Die Parkplatzmarkierungen in der Crailsheimer Straße mussten daher für den Radverkehr entfernt werden, weshalb hier ab sofort nicht mehr geparkt werden darf.
Das Parken auf dem Radschutzstreifen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Bußgeld für das Halten auf einem Radweg variiert je nach Schwere des Verstoßes und liegt zwischen 50 und 100 Euro. Bei schwereren Verstößen kommt zusätzlich ein Punkt in Flensburg dazu.

Wir haben die Bevölkerung um Beachtung gebissen.

Ihre Stadtverwaltung.

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