Gemeinde Dogern

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2004

Ortskanalisation in Eichenau mit Anschluss an die Kläranlage Kirchberg

Anfang des Jahres zeichnete sich ab, dass die Abwassermaßnahmen Mistlau und Lobenhausen voraussichtlich 570.000 € billiger werden als im Antrag und bei der Bezuschussung angenommen.

Im ursprünglichen Antrag war auch die Herstellung einer Ortskanalisation in Eichenau mit Anschluss an die Sammelkläranlage in Kirchberg vorgesehen. Diese Teilmaßnahme wurde aufgrund der damaligen Kostenschätzung mangels Mittel des Landes nicht gefördert.

Zwischenzeitlich liegt für die Maßnahme Eichenau die Kostenberechnung für den Abwasserbereich bei 421.000 € und für das Ortsnetz der Wasserversorgung bei 109.000 €, zusammen also bei 530.000 €.

Mit den jetzt aus den anderen beiden Maßnahmen noch freien Mitteln könnte nun doch die Maßnahme Eichenau durchgeführt werden.

Das Regierungspräsidium hat der „Zweckerweiterung“ des bewilligten Zuschusses zugestimmt.

Herr Schelbert von der wave GmbH Crailsheim hat in der Sitzung die vorgesehenen Maßnahmen im Einzelnen erläutert.

Ein neuer Schmutzwasserkanal wird in der Ortsdurchfahrt mit 310 lfdm und insgesamt 15 Hausanschlüssen vorgesehen. Beginn ist am Ortseingang von Kirchberg her, nach der Kreuzung des Heppachs verläuft er weiter bis zum geplanten Pumpwerk bei den Anwesen Kaufmann und Deiß.

Parallel dazu wird ab etwa der Ortsmitte ein Regenwasserkanal mit 210 lfdm verlegt.

Außerdem wird das Ortsnetz der Wasserleitung erneuert und die Möglichkeit für die Anlieger eröffnet, in diesem Zusammenhang auch ihre Hausanschlüsse zu erneuern.

Das Abwasser soll über eine 1200 m lange Druckleitung vom Pumpwerk an der Obermühle vorbei, die ebenfalls über ein separates Pumpwerk angeschlossen wird, zur Kläranlage Kirchberg geleitet werden. Die Leitung kreuzt einmal an der Furt bei Eichenau und zum zweiten Mal auf Höhe der Kläranlage Kirchberg die Jagst.

Bezüglich der Erneuerung des Straßenbelags finden noch Gespräche mit dem Straßenbauamt statt. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich das Straßenbauamt an der Maßnahme beteiligt.

Die Maßnahmen sind wasserrechtlich und naturschutzrechtlich abgestimmt und genehmigt.

Mit den Arbeiten soll im Frühjahr 2005 begonnen werden.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Maßnahme 2005 durchzuführen (März bis Oktober). Die Ausschreibung der Arbeiten soll im Januar, die Vergabe im Februar 2005 erfolgen.

Bebauungsplanänderung „Hofgarten II“ in Kirchberg

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 1.3.2004 den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Hofgarten II“ und der örtlichen Bauvorschriften gefasst.

Am 26.7.2004 wurde der Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung gefasst.

Die Bebauungsplanänderung lag in der Zeit vom 30.8. bis 1.10.2004 zur Einsichtnahme aus.

Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls Gelegenheit bis 1.10.2004 ihre Stellungnahme abzugeben.

Vor einer endgültigen Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen wünschte der neue Gemeinderat noch eine nähere Erläuterung der vorgesehenen Bebauung im Technischen Ausschuss. Die Beschlussfassung wurde auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.

Bebauungsplan „Winteräcker“ in Weckelweiler

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 26.7.2004 den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des vorhaben­bezogenen Bebauungsplans „Winteräcker“ sowie der örtlichen Bauvorschriften gefasst.

Der Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 30.8. bis 1.10.2004 zur Einsichtnahme aus.

Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls Gelegenheit, bis 1.10.2004 ihre Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Anregungen konnten weitgehend berücksichtigt werden.

Die Grünordnungsplanung ist noch auszuarbeiten und wird mit dem Landratsamt abgestimmt.

Bauplatzpreise für das Baugebiet „Sandbuck“ festgesetzt

Von der Verwaltung wurden die Kosten für das Baugebiet „Sandbuck“ berechnet. Inklusive Straßenbau, Kanalisation, Wasserversorgung, Ausgleichsmaßnahmen und Aufkaufkosten ergibt sich ein Betrag von 1.100.959,99 €.

Die Kosten für den Straßenbau, die der Berechnung der Straßenanliegerbeiträge zugrunde liegen, belaufen sich auf voraussichtlich 342.071,92 €. Nach den anrechenbaren Grundstücksflächen von 18.788 qm ergibt sich ein Straßenanliegerbeitrag von 18,21 € pro qm.

Der Bauplatzpreis inkl. Straßenanliegerbeitrag wurde vom Gemeinderat mit 81,00 € festgesetzt.

Ab sofort können im Baugebiet „Sandbuck“ Bauplätze erworben werden.

Interessenten wenden sich an die Stadtverwaltung, Herrn Prosy (Tel. 07954/9801-13).

Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen auf landwirtschaftlichen Grundstücken der Stadt

Der Erhalt der gesunden Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen ist der Stadt Kirchberg an der Jagst ein sehr wichtiges Anliegen.

Genmanipulierte Pflanzen bergen unkalkulierbare Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Welche Auswirkungen eine Genübertragung in einen fremden Organismus im Einzelnen haben kann, ist derzeit nicht sicher einzuschätzen.

Einmal ins Freiland ausgebracht, beachten genveränderte Organismen keine Ackergrenze und breiten sich z.B. durch Pollenflug oder Jauchedüngung unkontrolliert aus. Welche Folgen die Aufnahme von gentechnisch ver­ändertem Erbgut beim Menschen über die Nahrungsaufnahme hat, ist noch nicht geklärt. Die offenen Fragen lassen ein Ausbringen von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut als nicht ratsam erscheinen.

Die Stadt Kirchberg teilt die Sorgen der Landwirtschaft in der Region und will ihre Möglichkeiten nutzen, dass auf den landwirtschaftlichen Flächen der Stadt kein gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut eingesetzt wird.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke der Stadt aufzufordern, sich freiwillig selbst zu verpflichten, auf diesen Grundstücken bewusst keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen bzw. kein gentechnisch verändertes Saatgut auszubringen.

Dies wird auch als Verpflichtung in zukünftige Verträge zu Pachtverlängerungen und Neuverpachtungen aufgenommen.

Was sonst noch interessiert

Ø Im Espele fehlt noch der Gehweg, da ein Bauplatz noch nicht bebaut ist.
In Kürze soll eine Entscheidung getroffen werden, ob trotz des unbebauten Platzes der Gehweg und Endbelag der Straße ausgeführt werden.

Ø Derzeit werden vom Bauhof die Straßenlampen im Stadtgebiet kontrolliert.

Ø Zerstörungen, Vandalismus, Ruhestörungen und sonstige Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten, die im Stadtgebiet beobachtet werden, können dann verfolgt werden, wenn gegenüber der Polizei oder der Ortspolizeibehörde konkrete Angaben zu Zeit, Ort und möglichst Täter (evtl. KfZ-Kennzeichen) gemacht werden.

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