Gemeinde Dogern

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.7.2005

Gemeindeverbindungsstraße Kirchberg – Weckelweiler wird ausgebaut

Der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße von Kirchberg nach Weckelweiler und weiter bis zur Markungsgrenze Beimbach verursacht mit Grunderwerb voraussichtlich Kosten in Höhe von 1.590.000 Euro.

Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhält die Stadt einen Zuschuss von 919.300Euro, vom Ausgleichsstock 350.000Euro. Damit sind von der Stadt Eigenmittel in Höhe von 320.700Euro, verteilt auf die Haushaltsjahre 2004 bis 2006, aufzubringen.

Die gesamte Maßnahme und Durchführung wurde in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 11.7.2005 vorberaten.

Die Bauausführung soll in mehreren Abschnitten, die aber auf einmal ausgeschrieben werden, erfolgen. Bis zum Hohenloher Steinwerk ist der Ausbau in einer Breite von 6 m mit verstärktem Unterbau vorgesehen. Der Rest wird dann 5,5 m breit mit normalem Unterbau ausgeführt.

Entlang der gesamten Strecke von Kirchberg bis Weckelweiler wird ein Gehweg gebaut, der meist von der Straße durch einen Grünstreifen abgesetzt ist, in manchen Bereichen (Engstelle am Steinbruch) direkt neben der Straße verläuft.

Als erster Bauabschnitt ist der Teil von der Markungsgrenze vom Beimbach bis Weckelweiler geplant. Eventuell wird parallel dazu gleich der Abschnitt von der Straße In der Halde bis Firma Rock ausgebaut.

Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich ausgeschrieben. Angebotseröffnung ist am 9.9.2005.

Der Gemeinderat wird die Arbeiten in seiner Sitzung am 26.9.2005 vergeben.

Die Maßnahme soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein.

Der Gemeinderat hat den entsprechenden Baubeschluss gefasst.

Einziehung eines Teils des öffentlichen Wegs 3131 auf Gemarkung Eichenau

Im Zusammenhang mit der Übergabe eines Kellerhauses in Eichenau an die Stadt wurde der Wunsch geäußert, einen Teil der Wegfläche des Flst. Nr. 3131, Gemarkung Eichenau, das zwischen zwei Grundstücken liegt, die einem Eigentümer gehören, zu tauschen bzw. die Mehrfläche zu kaufen.
Für den Verkauf bzw. Tausch der Wegfläche an Privat ist die Einziehung nach dem Straßen­gesetz erforderlich.
Das entsprechende Einziehungsverfahren wurde am 22.4.2005 im Amtsblatt bekannt gemacht.

Einwendungen gegen die Einziehung wurden keine vorgebracht.

Der Gemeinderat stellte fest, dass ein Teil des öffentlichen Wegs 3131 auf Gemarkung Eichenau für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden ist.

Die Wegfläche wurde daher gem. § 7 Straßengesetz eingezogen.

Bebauungsplanänderung „Hofgarten II“

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 1.3.2004 den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Hofgarten II“ und der örtlichen Bauvorschriften gefasst.

Am 26.7.2004 wurde der Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung gefasst.

Die Bebauungsplanänderung lag in der Zeit vom 30.8. bis 1.10.2004 zur Einsichtnahme aus.

Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls Gelegenheit bis 1.10.2004 ihre Stellungnahme abzugeben.

Über die Berücksichtigung der Bedenken und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.12.2004 beraten.

Vom Büro PES wurde die Planung entsprechend überarbeitet.

Zwischenzeitlich wurde noch eine geologische Untersuchung des Untergrunds durchgeführt. Diese hat ergeben, dass im unteren Bereich der bisherigen Tennishalle zunächst aufgefülltes Gelände vorzufinden ist. Im oberen Bereich steht ziemlich schnell massiver Fels an.

Vom Büro PES wurde die Planung bezüglich der vorgesehenen Erdgeschossfußbodenhöhen entsprechend angepasst.

Der Gemeinderat hat den Planentwurf und die örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung zur Bebauungsplanänderung „Hofgarten II“ in Kirchberg/Jagst auf Grundlage der Planung des Büro PES, Stuttgart, vom 29.6.2005 mit geringfügigen Änderungen gebilligt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung wird in diesem Amtsblatt bekannt gemacht.

Kindergartenvertrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde wird neu abgeschlossen

Auf Grundlage des Kindergartengesetzes vom 9.4.2003 und der zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe geschlossenen Rahmenvereinbarung ist zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Kirchberg/Jagst und der Stadt ein Vertrag über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergartens zu schließen.

Zur Überleitung auf das neue Kindergartenrecht wurde am 18.12.2003 zunächst ein Überleitungsvertrag geschlossen, der für das Kalenderjahr 2004 bzw. bis zum Abschluss des Neubaus des neuen Kindergartens galt.

Der neue Kindergarten am Hofgarten ist seit Anfang 2005 in Betrieb.

Rückwirkend zum 1.1.2005 muss daher der Vertrag mit der Kirche abgeschlossen werden.

Die Regelungen des neuen Vertrags entsprechen weitgehend dem Mustervertrag.

Die finanzielle Beteiligung der Stadt entspricht künftig einer Abmangelbeteiligung von 75 %. Bisher hat sich die Stadt mit 2/3 am Abmangel des kirchlichen Kindergartens beteiligt.

Der Gemeinderat hat dem Abschluss des Vertrags zugestimmt.

Nach Zustimmung des evangelischen Kirchengemeinderats und des Oberkirchenrats in Stuttgart kann der Vertrag unterzeichnet werden.

Kirchberg beteiligt sich an einer regionalen Klärschlammentsorgungsgesellschaft

In der Gemeinderatssitzung am 30.5.2005 hatten Vertreter der Stadtwerke Crailsheim das Projekt zur regionalen Klärschlammentsorgung ausführlich vorgestellt und die einzelnen Komponenten der ge­planten Anlage erläutert.

Des Weiteren war auf die zur Umsetzung des Gesamtprojektes zu gründenden Gesellschaft eingegangen worden.

Der Gemeinderat war sich einig, dass mit der Umsetzung dieses Projektes der Weg für eine gesicherte und verträgliche Entsorgung des anfallenden Klärschlammes geebnet werden kann. Gleichzeitig kann damit auch eine Unabhängigkeit gegenüber größeren Anbietern geschaffen werden.

Mit dem vorgeschlagenen regionalen Konzept einer reinen kommunalen Klärschlammentsorgungs­gesellschaft unter der technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Stadtwerke Crailsheim kann eine Einflussmöglichkeit und Mitsprachemöglichkeit vor Ort erreicht werden.

Die Stadt Kirchberg wird sich mit einem Gesellschaftsanteil von 2% = eine Stammkapital-Einlage von 40.000,00Euro beteiligen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, sich an der Klärschlammentsorgungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dinkelsbühl zu beteiligen.

Die Gesellschaftseintragung hat zwischenzeitlich am 27.7.2005 stattgefunden.

Beirat für Sandelsches Museum wird gebildet

Für die weitere Arbeit im Sandelschen Museum erscheint es sinnvoll, einen Beirat zu bilden.

Er soll grundsätzliche Entscheidungen treffen bezüglich der Weiterentwicklung der Museumskonzeption, Ausstellungen, Ankäufe, Übernahme von Leihgaben und Stiftungen etc.

Bei Dr. Burkarth von der Landesstelle für Museumsbetreuung in Stuttgart wurde diesbezüglich bereits angefragt. Er wäre bereit, in einem solchen Beirat mitzuarbeiten.

Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat folgende Zusammensetzung beschlossen:

Bürgermeister als Vorsitzender

Vorsitzende/r des MKV

Museumsleiter/in

je 1 Vertreter der Gemeinderatsfraktionen und je 1 weitere von den Fraktionen benannte Person

1 Sachkundige/r in Museumsfragen.

Darlehensumschuldung

Die Stadt hat zur Finanzierung des Vermögenshaushalts 1995 ein Darlehen von ursprünglich 700.000,00DM bei der Landesbank Baden-Württemberg aufgenommen.

Der vereinbarte Zins war 6,77 %; die Zinsbindung lief am 31.7.2005 ab.

Die Verwaltung hat zum Zwecke der Zinsanpassung zu diesem Zeitpunkt gekündigt.

Das Restdarlehen beträgt zum 31.7.2005 367.500,00 DM = 187.899,77 Euro.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Umschuldungskredit zuzüglich ca. 30.000 Euro (insgesamt 215.000 Euro) bei der günstigsten Bieterin, der Volksbank Hohenlohe eG, zum Zinssatz von 3,01% bei einer Zinsbindung von 10 Jahren aufzunehmen.

Vorbereitung der Bundestagswahl 2005

Für den Fall, dass der 15. Deutsche Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird und Neuwahlen stattfinden, hat der Gemeinderat die bisherigen Wahlbezirke und Wahllokale in Kirchberg und den Ortsteilen wieder bestätigt und Wahlhelfer benannt.

Der Bundespräsident hat den Bundestag aufgelöst. Über die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die sich gegen die Auflösung des Bundestags richteten, wird in Kürze geurteilt. Dann ist endgültig klar, ob am 18.9.2005 die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag stattfinden.

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse bekannt gegeben

Nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates gefasste Beschlüsse nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.

Bei folgenden Beschlüssen lagen diese Voraussetzungen vor.

20.12.2004: Mieterhöhung für städtische Gebäude und Wohnungen um durchschnittlich 10 %.

31.1.2005: Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für Gebäude Poststraße 13.

Ermächtigung an die Verwaltung die alte Volksbank zu verkaufen.

Grunderwerb für den Ausbau der GV-Straße Kirchberg-Weckelweiler in Weckelweiler und in Kirchberg.

28.2.2005: Verkauf eines Teils von Flst. Nr. 370, in Kirchberg an Privat.

Ablehnung Kaufantrag Flst. Nr. 6/1 in Mistlau.

21.3.2005: Ausschreibung der Stelle der Schulsekretärin für die GHR-Schule Kirchberg.

Verkauf von Teilen des ehemaligen Wegs Flst. Nr. 8 in Gaggstatt an die Angrenzer.

5.5.2005: Erwerb von Flst. Nr. 177 in Lendsiedel für das Baugebiet Gartenweg III durch die Stadt.

Erwerb eines Teils von Flst. Nr. 325 in Eichenau durch die Stadt.

Verkauf eines Grundstücks auf Markung Lendsiedel für den Grunderwerb des Zweckverbands Gewerbegebiet Kirchberg/Ilshofen.

30.5.2005: Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für Gebäude Poststraße 4.

Zustimmung zum Vergleich bezüglich der Rückzahlung von Umbaukosten der Polizeiräume im Rathaus.

Was sonst noch interessiert

Ø Das Thema „Wasserqualität in Kirchberg“ soll Tagesordnungspunkt der nächsten Gemeinderatsitzung werden.

Ø Grundstückseigentümer, deren Hecken entlang eines öffentlichen Wegs verlaufen, werden dringend gebeten, die Hecken soweit zurückzuschneiden, dass ein Begehen der Wege problemlos möglich ist.

Ø Das Parken von LKW außerhalb der geschlossenen Ortschaft stellt zunehmend ein Problem dar. Die Verwaltung wird der Sache nachgehen.

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