Gemeinde Dogern

Seitenbereiche

  • HeaderImage
  • HeaderImage
  • HeaderImage

Seiteninhalt

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2015

Neubau der Scherrbachbrücke in Dörrmenz auf den Weg gebracht

Die Brücke über den Scherrbach im Mittleren Weiler in Dörrmenz wurde aufgrund von Schäden in der Tragwerkkonstruktion im Oktober 2013 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Eine technische Bestandsaufnahme durch das Ingenieurbüro Krop aus Winterbach hat ergeben, dass eine Brückenerneuerung notwendig ist.
 
Der Gemeinderat hat im Dezember 2013 die Ausbauvariante mit 5 m Fahrbahnbreite zuzüglich je 0,75 m Betonkappen festgelegt und beschlossen. Die Baukostenschätzung lag bei 375.000 € brutto einschl. Nebenkosten und Ingenieurhonorar. Auf dieser Grundlage wurde ein Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock gestellt. Von dort wurde mit Bescheid vom 20. August 2014 ein Zuschuss in Höhe von 255.000 € bewilligt.
 
Die Maßnahme wurde im Dezember 2014 öffentlich ausgeschrieben. Sieben Angebote sind eingegangen. Die Submission fand am 29. Januar 2015 statt. Die Angebote wurden von Ingenieur Krop rechnerisch und fachtechnisch geprüft. Bei der Wertung der Hauptangebote ist die Firma AWUS Bau GmbH & Co. KG aus Aalen mit 230.551,37 € brutto der günstigste Anbieter ist. Zusätzlich zu den 7 Hauptangeboten wurden 3 Nebenangebote abgegeben. Das günstigste Nebenangebot kam ebenfalls von der Firma AWUS mit einer Bruttoangebotssumme von 188.725,28 €. Dieses Angebot beinhaltet eine Rahmenkonstruktion mit gleichen Abmessungen. Die Ufermauer bleibt bestehen. Die Betonarbeiten wurden pauschaliert.
 
Der Gemeinderat hat die Arbeiten zur Erneuerung der Scherrbachbrücke an die Firma AWUS, Aalen, gemäß dem vorgelegten Nebenangebot vergeben. Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im April 2015 begonnen.
 
 
Sanierung Gemeindeverbindungsstraße (GV) Mistlau – Lobenhäuser Mühle

Für die Sanierung (Vollausbau mit geschätzten Kosten i. H. v. 416.000 €) der GV von Mistlau bis zur Lobenhäuser Mühle wurde ein Antrag auf Zuschuss aus dem Ausgleichstock gestellt. Dieser wurde 2014 nicht bewilligt. In Anbetracht des schlechten Straßenzustandes ist ein längerfristiges Aufschieben der Maßnahme nicht anzuraten. Deshalb wurde vom Technischen Ausschuss im September 2014 eine günstigere Lösung mit einem DSK-Verfahren (Dünnschichtkaltasphalt) festgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt hierzu Angebote einzuholen. Dieses Verfahren wurde schon mehrfach im Gemeindegebiet (zuletzt in der Birkenstraße) eingesetzt. An der GV Mistlau – Lobenhäuser Mühle wird zusätzlich noch das Hervorholen von verschiedenen größeren Verdrückungen erforderlich sein.

Die Kostenschätzung für die Maßnahme lag bei 45.000 € brutto zuzüglich ca. 10.000 € für das Hervorholen der Verdrückungen und Unebenheiten. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung haben drei Firmen Angebote abgegeben. Diese wurden vom Stadtbauamt rechnerisch und fachtechnisch geprüft. Günstigste Anbieterin ist die Firma VSI GmbH aus Kaiserslautern mit einer Bruttoangebotssumme von 47.094,25 €.
 
Der Gemeinderat hat die Arbeiten zur Sanierung der GV-Straße Mistlau – Lobenhäuser Mühle im DSK-Verfahren an die Firma VSI vergeben.


 
Bauprojekt Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG
Einvernehmen zu drei Anlagen weiterhin nicht erteilt

Der Gemeinderat hat den Antrag der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG auf Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von 8 Windenergieanlagen (WEA) auf Markung Lendsiedel in seiner Sitzung am 15. Dezember 2014 behandelt. Für 5 der WEA wurde das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt. Für drei Standorte wurde das Einvernehmen versagt.

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat nun mit Schreiben vom 27. Januar 2015 u. a. seine Rechtsauffassung dahingehend mitgeteilt, dass die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens unter den von der Gemeinde genannten Argumenten unzulässig und rechtswidrig sei und gegen § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB verstoße.

Der Stadt wurde die Möglichkeit gegeben, sich bis zum 24. Februar 2015 zu äußern oder das Einvernehmen zu erteilen. Sollte dies nicht erfolgen, hat das Landratsamt angekündigt – sofern einer positiven Entscheidung keine anderweitigen Belange entgegenstehen – im Rahmen der Entscheidung über den Genehmigungsantrag das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen.

Der Gemeinderat hat an seinem Beschluss vom 15. Dezember 2014 festgehalten. Aufgrund der dem Landratsamt bereits vorgetragenen Belange (Hinweise im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung seitens des privaten Naturschutzes zu Sammelplätzen und Flugbewegungen von Rotmilanen, Vorkommen von Schwarzmilanen, Wanderfalken und Uhus, Durchzügen von zahlreichen Kiebitzen sowie Ein- und Abflugskorridoren von Weiß- und Schwarzstörchen) wurde die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufrechterhalten.
 
Zustimmung zur Kabeltrasse zum Einspeiseumspannwerk Obersteinach erteilt

Mit Schreiben vom 27. Januar 2015 bittet das Landratsamt die Stadt Kirchberg um Stellungnahme zur geplanten Kabeltrasse des Windpark Kirchberg zum Einspeiseumspannwerk der EnBW in Obersteinach. Die Kirchberger Markung ist nur mit einem kurzen Stück vom Dörrmenzer See bis Markungsgrenze Ilshofen betroffen. Es werden 30 kV Starkstromkabel mit einer Verlegetiefe von mindestens 0,9 m außerorts verlegt. Grundsätzlich erfolgt die Verlegung in offener Grabenbauweise überwiegend mittels Kabelpflugsystem. Bei Querung von Straßen und Gewässern wird das Spülbohrverfahren eingesetzt.

Bzgl. des parkinternen Verlaufs der Stromkabel und der Nutzung öffentlicher Flächen auf Gemarkung Kirchberg ist der Abschluss entsprechender Vereinbarungen (Städtebaulicher Vertrag und Nutzungsvertrag) vorgesehen.

Der Gemeinderat hatte mehrheitlich gegen die Kabeltrasse bei Ausführung wie in den Antragsunterlagen dargestellt keine Bedenken.
 
 
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Quellhof“ in Mistlau gefasst
 
Der Quellhof e. V. beabsichtigt die Errichtung einer Parkierungsanlage sowie verschiedener Nebengebäude zur Lagerung von landwirtschaftlichen Geräten, Paddelbooten etc. und für natur- und erlebnispädagogische Aktivitäten süd­lich des Quellhofs in Mistlau. Für die Genehmigungsfähigkeit ist ein Bebauungsplan notwendig, da es sich um baurechtlichen Außenbereich handelt.

Der Technische Ausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 13. Februar 2014 mit dieser Thematik befasst und dem Gemeinderat empfohlen, den Grundsatzbeschluss für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu fassen. Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat jetzt gefolgt.
 
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wurde in Absprache mit dem Quellhof e. V. das
Land­ratsamt, Fachbereich Kreisplanung, beauftragt. Der Quellhof e. V. verpflichtet sich, die Kosten für das Verfahren zu tragen. Hierzu wird mit dem Quellhof e. V. ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem er sich zur Übernahme aller externer Kosten (Planungskosten, Kosten eventuell erforderlicher Gutachten - außerhalb der Leistungen, die die Stadtverwaltung erbringt), die bei der Aufstellung des Bebauungsplans anfallen, verpflichtet.



Schriftgrösse