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Wärmeplanungsgesetz
Erstelldatum07.08.2026
Die Stadt Kirchberg an der Jagst erstellt ab September 2026 ihren kommunalen Wärmeplan.
Die EGS-plan, Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart (Auftragnehmer) wurde von der Stadt Kirchberg an der Jagst, Bauamt, Schloßstraße 10, 74592 Kirchberg an der Jagst mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) beauftragt.
In einem ersten Schritt wird die Situation der aktuellen Wärmeversorgung analysiert. Hierzu werden Daten über den Gebäudebestand und die Gebäudenutzung mit Daten über den Wärmeenergieverbrauch zusammengebracht. Die Daten zum Energieverbrauch werden von den Energieunternehmen und den Schornsteinfegern zur Verfügung gestellt. In der folgenden Potenzialanalyse wird ermittelt, wie Energie durch die energetische Sanierung der Gebäude eingespart werden könnte und welche Potenziale es für eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und Abwärme gibt. Darauf aufbauend werden gemeinsam mit der Bürgerschaft, Unternehmen und politischen Vertretern Ziele für die künftige Wärmeplanung erarbeitet. Übergeordnetes Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Im letzten Schritt werden in der Wärmewendestrategie Maßnahmen erarbeitet, die für die Erreichung der Ziele relevant sind, sowie ein Zeitplan erstellt.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 4 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Stadt Kirchberg an der Jagst folgendes mit:
Die Stadt Kirchberg an der Jagst beabsichtigt nicht, die erhobenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. WPG). Andernfalls stellt die Stadtverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch EGS-plan auf der Grundlage von Abschnitt 3 WPG erhoben. Die Verarbeitung umfasst Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken als auch Daten zu den Wärmeerzeugungsanlagen. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in Anlage 1 zu § 15 WPG dargelegt.
Die Zwischenergebnisse und der finale Wärmeplan werden durch die Kommunalverwaltung veröffentlicht. Für die Öffentlichkeit ist eine Informationsveranstaltung geplant, um den Entwurf des Zielszenarios für die klimaneutrale Wärmeversorgung zu präsentieren und um auf Fragen der Bürgerschaft direkt eingehen zu können.
Bei Fragen zur kommunalen Wärmeplanung können Sie sich gerne an Claudia Linke, Bauamtsleitung, 07954 9801-25, linke(@)kirchberg-jagst.de wenden.