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Neuigkeiten

Fest geplant? Das sollten Veranstalter beachten!

Erstelldatum23.09.2026

Fest geplant? Das sollten Veranstalter beachten!

Ob Vereinsfest, Hocketse, Straßenfest, Jubiläum, öffentlicher Basar oder Flohmarkt, Sportveranstaltung oder öffentliches Sommer- bzw. Herbstfest: Veranstaltungen bereichern unser gemeinschaftliches Leben und sorgen für Begegnung und Geselligkeit. Damit am Veranstaltungstag alles reibungslos läuft, sollten sich Veranstalter jedoch frühzeitig auch mit den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen beschäftigen.

Wichtig: Nicht jede Veranstaltung benötigt eine besondere „Veranstaltungsgenehmigung“. Je nach Art, Ort und Umfang können jedoch unterschiedliche Anzeigen, Erlaubnisse oder Abstimmungen erforderlich sein. Daher ist es wichtig und sinnvoll frühzeitig mit der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Wichtige Punkte bei öffentlichen Veranstaltungen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, sollte sich deshalb möglichst frühzeitig mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Dies gilt insbesondere, wenn

  • Speisen oder Getränke angeboten werden,
  • alkoholische Getränke ausgeschenkt werden,
  • öffentliche Straßen, Wege oder Plätze genutzt oder gesperrt werden sollen,
  • mit einer größeren Besucherzahl zu rechnen ist,
  • Musik, eine Bühne oder ein Festzelt vorgesehen sind oder
  • aufgrund der Art der Veranstaltung besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein könnten.

Je früher die erforderlichen Angaben vorliegen, desto besser können offene Fragen geklärt und gegebenenfalls weitere zuständige Stellen beteiligt werden.

Ausschank von Getränken und Abgabe von Speisen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz. Die frühere gaststättenrechtliche „Gestattung“ für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb wurde durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.

Wer aus besonderem Anlass eine öffentliche Veranstaltung ausrichtet, betreibt einen „vorübergehenden Gaststättenbetrieb“ im Sinne des Landesgaststättengesetz, dieser ist spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Gemeinde anzeigen. Ein besonderer Anlass kann beispielsweise ein Vereinsfest, Stadt- oder Dorffest, Jubiläum, Kleiderbaser oder Weihnachtsmarkt sein.

Für Vereine besteht die gaststättenrechtliche Anzeigepflicht bei solchen vorübergehenden Veranstaltungen grundsätzlich dann, wenn alkoholische Getränke angeboten werden.

Die Anzeige ist keine pauschale Genehmigung der gesamten Veranstaltung. Je nach Veranstaltung können weitere Vorschriften und Genehmigungserfordernisse hinzukommen.

Alkohol und Jugendschutz

Wer Alkohol ausschenkt, übernimmt besondere Verantwortung. Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.

Insbesondere dürfen Bier, Wein, Sekt und entsprechende Mischgetränke grundsätzlich nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Das Personal an den Ausschankstellen sollte hierüber vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich informiert werden. Bei Zweifeln über das Alter sollte konsequent ein Altersnachweis verlangt werden.

Die geltenden Jugendschutzbestimmungen betreffen außerdem unter anderem den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei bestimmten Veranstaltungen sowie Tabak und andere jugendschutzrelevante Angebote.

Speisen und Lebensmittel – Hygiene nicht vergessen

Wer Lebensmittel ausgibt, trägt Verantwortung dafür, dass diese hygienisch einwandfrei behandelt werden. Dies gilt auch für Vereins- und Straßenfeste.

Besonders wichtig sind unter anderem eine ausreichende Handhygiene, saubere Arbeitsflächen und Geräte, der Schutz von Lebensmitteln vor Verunreinigungen sowie die Einhaltung der erforderlichen Kühl- und Warmhaltetemperaturen. Gerade bei leicht verderblichen Lebensmitteln muss auf eine durchgehende Kühlung geachtet werden.

Auch die Information über enthaltene Allergene darf nicht vergessen werden.

Für Vereins- und Straßenfeste stellt das Land Baden-Württemberg einen ausführlichen „Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten“ zur Verfügung. Dieser Leitfaden steht online zur Verfügung unter: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/publikation/did/leitfaden-fuer-den-umgang-mit-lebensmitteln-auf-vereins-und-strassenfesten/

Veranstaltung auf einer Straße oder einem öffentlichen Platz?

Soll eine öffentliche Straße, ein Gehweg oder ein öffentlicher Platz für die Veranstaltung genutzt werden, können zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sein.

Das gilt beispielsweise, wenn

  • eine Straße vollständig oder teilweise gesperrt werden soll,
  • Parkplätze gesperrt werden müssen,
  • Verkaufsstände, Tische, Bühnen oder andere Einrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum aufgebaut werden,
  • ein Festumzug stattfindet oder
  • der öffentliche Verkehr durch die Veranstaltung anderweitig beeinträchtigt wird.

Je nach Fall können insbesondere eine Sondernutzungserlaubnis und/oder eine verkehrsrechtliche Erlaubnis bzw. Anordnung erforderlich werden.

Da hierfür gegebenenfalls weitere Behörden und die Polizei beteiligt sowie Verkehrszeichen- oder Lagepläne erstellt werden müssen, sollte die Abstimmung min. 8 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Sicherheit, Brandschutz und Lärm

Musik gehört zu vielen Festen und Feierlichkeiten dazu – die Interessen der Nachbarschaft aber ebenso. Auch die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher gehört zur Verantwortung des Veranstalters. Zufahrts- und Rettungswege dürfen nicht verstellt werden. Je nach Größe und Art der Veranstaltung können darüber hinaus weitere Maßnahmen erforderlich werden – beispielsweise hinsichtlich des Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen oder bis hin zu einem umfassenden Sicherheitskonzept.

Bei größeren oder besonderen Veranstaltungen empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadtverwaltung.

Vorher fragen statt kurz vor dem Fest improvisieren

Die Anforderungen unterscheiden sich von Veranstaltung zu Veranstaltung. Ein kleiner Kleiderbaser unterscheidet sich deutlich von einer Vereinshocketse oder einem großen Straßenfest mit Straßensperrung, Bühne und mehreren hundert Besucherinnen und Besuchern unterscheidet sich hier ebenfalls nochmal deutlich von den gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben und Herausforderungen.

Deshalb unsere Bitte an alle Vereine, Organisationen und sonstigen Veranstalter:

Melden Sie sich frühzeitig bei der Stadtverwaltung, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen und stimmen Sie sich mit zuständigen Stellen ab.

Am Ende haftet der Veranstalter für die Einhaltung und Umsetzung aller gesetzlicher Vorgaben. Durch die rechtzeitige Mitteilung können wir gemeinsam klären, welche Anzeigen oder Genehmigungen im konkreten Fall tatsächlich erforderlich sind und welche Unterlagen benötigt werden.

Ihre Stadtverwaltung
Ordnungsamt

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