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Neue Regelungen für Feste und Veranstaltungen
Erstelldatum20.03.2026
Das Land Baden-Württemberg hat ein neues Gaststättengesetz beschlossen, das zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Nach den neuen Regelungen gibt es weiterhin die Unterscheidung zwischen einem stehenden Gaststättengewerbe und eines zeitlich befristeten Gaststättengewerbes, allerdings entfallen die Gestattungen nach § 12 GastG.
Festle und Veranstaltungen gelten als ein vorübergehendes Gaststättengewerbe.
Bisher mussten Veranstalter eine Gestattung nach §12 GastG bei der Stadt beantragen, wenn diese eine öffentliche Veranstaltung (Vereinsfeste, Hocketse, Jahresfeiern etc.) ausgerichtet haben.
Anstelle des bisherigen Verfahrens tritt eine Anzeigepflicht für ein sog. „vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass“ (wie z. B. Weihnachtsmarkt, Vereinsfeste, Stadt- bzw. Dorffeste etc.) ein.
Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist vom Veranstalter in Textform, spätestens 2 Wochen vor Beginn der Ausübung, bei der Stadt einzureichen. Die Stadt nimmt die Anzeige entgegen und bestätigt diese. Des Weiteren wird die Anzeige u. a. an andere Behörden und Dienststellen weitergeleitet (u. a. Finanzamt, Lebensmittelüberwachung, Gaststättenbehörde, Polizeidienststellen).
Um ein vorübergehendes Gaststättengewerbe in Kirchberg anzumelden nutzen Sie künftig bitte folgendes Formular: Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (PDF-Dokument, 161,08 KB, 20.03.2026)
Stehendes Gaststättengewerbe
Die Anzeigepflicht betriff ebenso das stehende Gaststättengewerbe und das Reisegewerbe. Ab dem 01.01.2026 entfällt die Rechtsgrundlage für die Erteilung gaststättenrechtlicher Erlaubnisse (einschließlich Stellvertretererlaubnis und vorläufige Erlaubnis).
Wer ab 01.01.2026 ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss dieses mindestens 6 Wochen vor Beginn des Betriebs bei der Gemeinde anzeigen. Mit der Anzeige ist ein Unterrichtungsnachweis der IHK oder ein Abschlusszeugnis einer entsprechenden Ausbildung vorzulegen.
Das Wirtschaftsministerium hat auf seiner Homepage ein Factsheet für Gewerbetreibende mit zusätzlichen Informationen eingestellt:
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, Ansprechpartner Herr Posovszky,Tel. 07954/9801-16, E-Mail: posovszky(@)kirchberg-jagst.de