Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai 2011

Verkaufsoffener Sonntag in Weckelweiler am 3. Juli 2011
Im Rahmen der Einweihungsfeierlichkeiten und dem Tag der offenen Tür bei den Sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler soll durch einen verkaufsoffenen Sonntag die Öffnung des „Weckelweiler Laden“ ermöglicht werden. Hierfür ist der Erlass einer Satzung über die Offenhaltung der Ladengeschäfte im Ortsteil Weckelweiler erforderlich.  Entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Ladenöffnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist der Erlass einer solchen Satzung möglich. Eine Anhörung der zuständigen kirchlichen Stelle, dem evangelischen Pfarramt Lendsiedel, ist erfolgt. Von dort wurden keine Bedenken bezüglich der Festlegung dieses verkaufsoffenen Sonntags erhoben, sofern die Offenhaltung des Ladens erst nach 11.00 Uhr erfolgt. Der Gemeinderat hat die entsprechende Satzung beschlossen, die in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht wird. 

Jahresrechnung 2010 festgestellt
Die Jahresrechnung ist für jedes Haushaltsjahr von der Stadt aufzustellen und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Darin ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich Stand des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres darzustellen.
Der Sozial- und Verwaltungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 16. Mai 2011 den Rechnungsabschluss 2010 detailliert vorberaten und dem Gemeinderat die Zustimmung zum vorliegenden Abschluss empfohlen.

Nach einem nochmaligen kurzen Überblick hat der Gemeinderat die Jahresrechnung mit folgenden Punkten einstimmig verabschiedet: 

1.      Gemäß § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verwaltung den Rechnungsabschluss 2010 samt Rechenschaftsbericht aufgestellt. Der Gemeinderat stimmt diesem gemäß § 95 b GemO zu.

2.      Gemäß § 84 der GemO stimmt der Gemeinderat den über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie sie sich aus dem Rechenschaftsbericht ergeben, zu. Diese Ausgaben sind in der gesonderten Auflistung auf den Seiten 163 - 166 dargestellt.

3.      Die Haushaltsreste sind Teil des Rechenschaftsberichts und werden nach § 95 GemO i. V. m. § 41 Gemeindehaushaltsverordnung anerkannt. 

Weiter stellte der Gemeinderat fest:

4.      Der Schuldenstand auf 31.12.2010 wird festgestellt mit 4.487.013,44 €; er beträgt 1.039,86  € je Einwohner (bei 4.315 Einwohnern am 30.6.2010).

5.      Gemäß § 95 der Gemeindeordnung wird somit die Jahresrechnung der Stadt Kirchberg an der Jagst für das Haushalts- und Rechnungsjahr 2010 in den Einnahmen und Ausgaben ohne haushaltsneutrale Vorgänge (Fremde Gelder, Geldvermögensrechnung) wie folgt festgesetzt:

 

 

Rest vom Vorjahr in €

Lfd. Soll
in €

Ist

in €

Rest

in €

1. VerwaltungsHH

 

 

 

 

Einnahmen

48.594,89

7.836.595,68

7.829.197,85

55.992,72

Ausgaben

198.157,05

7.836.595,68

7.788.845,51

245.907,22

2. VermögensHH

 

 

 

 

Einnahmen

4.389.612,77

2.173.471,18

2.212.707,17

4.350.376,78

Ausgaben

2.486.363,77

2.173.471,18

2.402.282,46

2.257.552,49

 Die Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft ist auf Seite 160 des Rechenschaftsberichts abgedruckt.

6.      Die Kassenrechnung stimmt ohne Abweichung mit den Büchern überein. Der kassenmäßige Abschluss ist im Rechenschaftsbericht ersichtlich.

7.      Die Vermögensrechnung /Anlagenwerte ist auf den Seiten 225 und 226 dargestellt.

8.      Im Rechnungsjahr 2010 wird keine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage vorgenommen, weil der Fehlbetrag des Jahres 2009 vorzeitig teilweise abgedeckt wird. Der restliche Fehlbetrag von 210.206,11 € ist 2012 abzudecken. Der gesetzliche Mindeststand der Allgemeinen Rücklage ist damit um 18.161,46 € unterschritten.  

Neue Urnenfelder auf dem Friedhof Kirchberg werden angelegt
In Zusammenarbeit mit Friedhofsgärtner- und Steinmetzgenossenschaft Württemberg ist geplant eine Fläche für ein Urnengemeinschaftsfeld und Flächen für Urnenwahlgräber auf dem Friedhof Kirchberg anzulegen. Die Planung ist für Kirchberg auch deshalb interessant, weil die Flächen im hinteren Bereich des Friedhofs platzsparend angelegt werden können. Damit kann in Kirchberg ein zusätzliches, kostengünstiges Angebot geschaffen werden. Der Technische Ausschuss hatte in seiner Sitzung im März 2011 über die Anlegung beraten und befürwortet diese. Der Gemeinderat hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Die Stadt trifft dazu mit den Genossenschaften eine Vereinbarung zur Sicherung der Dauergrabpflege. Die Interessenten wiederum schließen mit den Genossenschaften im einzelnen Verträge über die Dauergrabpflege ab. Der Gemeinderat hat der Anlegung der Urnenfelder zugestimmt. Dazu ist die Friedhofssatzung entsprechend zu ergänzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vereinbarung mit den Genossenschaften abzuschließen, die Satzungsänderung vorzubereiten und zu veröffentlichen. Im Zusammenhang mit der Änderung der Satzung wurde auch beschlossen, die Ruhezeit für Aschen in allen Friedhöfen anzupassen. Vom Ortschaftsrat Gaggstatt wurde dies angeregt. Die Mindestruhezeit für Aschen ist gesetzlich mit 15 Jahren festgelegt. Nach Absprache mit der Kirchengemeinde wurde vorgeschlagen, diese Mindestruhezeit für Aschen auf allen Friedhöfen gleich festzulegen. Die Gebühren für ein Urnenreihengrab reduzieren sich bei einer Nutzungszeit von 15 Jahren von 450 € auf 270 €. Nachdem eine Gebührenkalkulation nach Flächenanteil bei dem Urnengemeinschaftsfeld zu keinem angemessenen Ergebnis führen würde, hat die Verwaltung dem Gemeinderat empfohlen hierfür die Gebühr eines Urnenreihengrabes mit einem Abschlag von ca. 25% auf 200,- € festzusetzen. Unabhängig von dem geplanten neuen Urnenfeld ist vorgesehen, die sog. „Gräber des Altenheimteils“, die bisher mit Efeu eingepflanzt sind, bei neuer Belegung in Rasengräber umzuwandeln. 

Abschluss der Stromkonzessionsverträge auf 20 Jahre beschlossen
In seiner Sitzung im April 2011 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, noch Informationen einzuholen, welche Konsequenzen ein Abschluss der Stromkonzessionsverträge ab 2013 für eine Laufzeit von nur 10 statt 20 Jahren hätte. Die bisherigen Konzessionäre und einzigen Neubewerber sind das EnBW/EBT und die EnBW/ODR. Beide hatten bislang Angebote gemäß dem Musterkonzessionsvertrag für Baden-Württemberg mit einer Laufzeit von 20 Jahren gemacht. Daraufhin wurden von beiden Konzessionären Angebote für eine 10jährige Laufzeit vorgelegt. Danach gibt es folgende Unterschiede zum 20jährigen Vertrag: 

¨      Keine Zusage auf Erdverkabelung bei künftigen Leitungsverlegungen.

¨      Bei Änderung von Anlagen auf Verlangen der Stadt erhöht sich der städtische Kostenanteil. Beim 20jährigen Vertrag sind es bei Anlagen mit Alter bis 5 Jahren 75%, beim 10jährigen Vertrag sind es bei Anlagen mit Alter bis 10 Jahren 90%. Außerdem gelangt die Stadt im 10jährigen Vertrag erst mit einem Anlagenalter von 29 Jahren gegenüber bisher 19 Jahren aus einer Kostentragungspflicht.

¨      Die Übernahme von angemessenen Entflechtungskosten bei gemischt genutzten Anlagen wird bei 10jähriger Laufzeit nicht mehr zugesagt. Außerdem werden die zu übernehmenden Anlagen dann im Verhältnis 66,6% zu 33,3% statt 50% zu 50% zu Lasten der Stadt aufgeteilt. 

Dies könnte für die Stadt deutliche finanzielle Einbußen mit sich bringen. Eine Anfrage beim Gemeindetag hat ergeben, dass für die vorliegenden Vertragsentwürfe zwar kein neues Gutachten für erforderlich gehalten wird, von einem Abschluss mit 10jähriger Laufzeit wurde jedoch abgeraten. Die Problematik wurde bereits bei Verhandlungen zwischen Stromversorgern und kommunalen Verbänden in den Jahren 2005 und 2006 thematisiert. Sowohl die EnBW als auch die kommunalen Verbände stehen einer verkürzten Laufzeit kritisch gegenüber. Die EnBW vertrat seinerseits die Auffassung, dass im Fall einer 10jährigen Laufzeit, aufgrund verringerter Möglichkeiten, getätigte oder während der Vertragslaufzeit zu tätigende Investitionen zu amortisieren, die Konditionen gegenüber den Städten und Gemeinden auch angepasst werden müssten. Dazu kommt aus kommunaler Sicht zudem ein verkürzter Zeitraum, für den der Betrieb eines Versorgungsnetzes abgesichert ist. Dem Gemeindetag Baden-Württemberg ist derzeit kein Vertrag über 10 Jahre Laufzeit bekannt. Somit werden im Jahre 2023 nur wenige Strom-Konzessionsverträge auslaufen und vermutlich wird dann für eine Verlängerung kein verlässlicher Musterkonzessionsvertrag vorliegen. Aus dem Gremium wurde nochmals betont, dass es wichtig war, vor dem Beschluss über den Neuabschluss die jetzt vorliegenden Informationen eingeholt zu haben. In der Diskussion wurde auch klar, dass eines der wichtigsten Argumente die Versorgungssicherheit der Bürger sein muss. Diese sehen Gemeinderat und Verwaltung bei den jetzigen beiden Konzessionären als sehr gut an. Nicht zuletzt diese Tatsache hat dazu geführt, dass der Gemeinderat mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt ist, die Stromkonzessionsverträge gemäß dem Musterkonzessionsvertrag von Baden-Württemberg mit dem EnBW/EBT und der EnBW/ODR auf eine Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

 

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