Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 28. November 2011

Baukosten für die Erschließungsmaßnahmen „Kreuzstein“ und „Schindelwasen II“ sowie die Sanierung des Württemberger Hofes festgestellt 

Im Laufe des Jahres 2011 wurde die Erschließung des Gewerbegebiets „Schindelwasen II“ und die Erschließung des 1. Bauabschnittes des Wohnbaugebiets „Kreuzstein“ sowie die Sanierung des Württemberger Hofes abgeschlossen. Das Baugebiet Schindelwasen schließt mit 488.500 € zzgl. Baunebenkosten, das Baugebiet Kreuzstein mit 911.000 € zzgl. Baunebenkosten ab. Beide Maßnahmen konnten unter dem ursprünglich geschätzten Kostenrahmen abgerechnet werden. Das Baugebiet Schindelwasen war mit 497.300 € veranschlagt, das Baugebiet Kreuzstein mit 975.000 €. Auch die Sanierung des Württemberger Hofes ist mit 910.000 € ebenfalls unter den veranschlagten1,02 Mio. € geblieben. Bürgermeister Ohr bedankte sich bei den anwesenden Ing. Krupp (Büro Franke und Krupp, Schwäbisch Hall) und Architekt Mix, Schwäbisch Hall, für die gute Zusammenarbeit bei den Projekten. 

Vergabe Straßenbeleuchtungsvertrag 2012-2015 

In der Gemeinderatssitzung vom 31.10.2011 wurde die Vergabe für einen Dienstleistungsvertrag zur Wartung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Kirchberg vertagt, da von einem Bieter kurz vor der Sitzung die Vergleichbarkeit der Angebote in Frage gestellt wurde. Zwischenzeitlich konnte mit diesem Bieter der angefragte Leistungsumfang geklärt werden, so dass beide angefragten Bieter jetzt vergleichbare Angebote vorlegen konnten. Dazu wurde die erste Ausschreibung aufgehoben und neue Angebote abgegeben. Günstigste Bieterin war die Firma Lauton, Elektrofachgeschäft Kirchberg, mit einer Bruttoangebotssumme von 16.493,38 € jährlich. Der Gemeinderat hat den Auftrag an die Firma Lauton vergeben. 

Planungsauftrag zur Prüfung von Aufnahmen weiterer Flächen für Windkraft in den Flächennutzungsplan Brettach/Jagst 2008 wird vergeben 

Ziel der Landesregierung von Baden-Württemberg ist es, bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Strombedarfs aus „heimischer“ Windkraft zu decken. Der Ausbau soll natur- und landschaftsverträglich erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine windkraftfreundliche Novellierung des Landesplanungsgesetzes erforderlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regionalplanung zukünftig für Standorte regionalbedeutsamer Anlagen nur noch Vorranggebiete und keine Ausschlussgebiete mehr festlegen kann. Da es der Landesregierung um einen schnellen und flexiblen Ausbau von Windkraftanlagen geht, erhalten Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Vorranggebiete weitere Standorte für Windkraftanlagen in den Flächennutzungsplänen planerisch festzulegen. Im Gegenzug soll die bisher in den Regionalplänen festgelegte Ausschlusswirkung, nach einer noch festzulegenden Übergangsfrist, gesetzlich aufgehoben werden. Für den Fall, dass die Gemeinden im Rahmen der Flächennutzungspläne Standorte für Windkraftanlagen festlegen, bedeutet dies, dass die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb dieser Standorte grundsätzlich nicht zulässig ist (dies entspricht der bisherigen Regelung in Bezug auf die Regionalplanung). Für den Fall, dass die Gemeinden im Flächennutzungsplan keine Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausweisen, kann eine Windkraftanlage theoretisch an jedem Standort erstellt werden (Privilegierung im Außenbereich). Die Zulässigkeit beurteilt sich dann im Rahmen eines Immissionsrechtlichen Verfahrens nach dem § 35 Baugesetzbuch. Dabei sind nach wie vor die naturschutzrechtlichen Beschränkungen für die Errichtung von Windkraftanlagen, beispielsweise in FFH- und Vogelschutzgebieten, artenschutzrechtliche Belange sowie immissionsschutzrechtlich erforderliche Abstände zu beachten. Da die vorgesehene Übergangsfrist bis zur Aufhebung der Vorrangflächen in den Regionalplänen relativ kurz ist, hat der Gemeinderat beschlossen, die Überprüfung des Flächennutzungsplans auf mögliche neue Flächen für Windkraftanlagen in Auftrag zu geben. Die Stadtverwaltung wird bemüht sein, bei künftigen Anlagen Beteiligungsformen zu finden, die die Wertschöpfung weitestgehend in der Region halten und möglichst viele Grundstückseigentümer partizipieren lässt. Damit dies gelingt, sollten Grundstückseigentümer davon absehen, bereits jetzt Vorverträge mit potentiellen Investoren bzw. Windparkprojektierern abzuschließen. 

Was sonst noch interessiert 

-  An der Brücke über den Esbach unterhalb des Autohaus Busch sind Schäden aufgetreten, die kurzfristig behoben werden müssen. Mit den Arbeiten für die Sofortmaßnahme wird in Kürze begonnen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf voraussichtlich ca. 11.000 €. Eine Vollsperrung der Brücke wird nicht erforderlich, mit Einschränkungen muss aber gerechnet werden.

-  Die sozialtherapeutischen Einrichtungen Weckelweiler planen seit längerem das Anlegen von Parkplätzen entlang der Heimstraße und der Straße Zum Streitwald. Bauleiter Groß von den Weckelweiler Gemeinschaften hat die ausgearbeitete Planung dem Gemeinderat vorgestellt, deren Umsetzung zwischenzeitlich begonnen hat. Es werden 39 neue Parkplätze angelegt, Fußwege teilweise saniert, teilweise neu angelegt. Hierfür muss ein Teil des Baumbestandes weichen. Ersatzpflanzungen werden vorgenommen.

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