Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2012

Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat hat für drei verschiedene Objekte Bauleistungen vergeben. 

Für den Schulhausbau zur Ganztagesbetreuung standen die Fliesen-, Bodenbelags- und Malerarbeiten zur Vergabe an. Den Zuschlag für die Fliesenarbeiten erhielt die Firma TH-Fliesen, Ilshofen, zum Bruttoangebotspreis von 30.395,57 €. Die Bodenbelagsarbeiten wurden für 22.538,60 € an die Lauton ZTM GmbH, Crailsheim, vergeben und die Malerarbeiten an die Georg Gaukel GmbH, Schwäbisch Hall, zum Preis von 18.092,76 €. Aufgrund des hohen Schadstoffeintrags in den Neckar sind die Gemeinden, die an Zuflüssen liegen, dazu verpflichtet, eine Reduzierung des Phosphateintrags in die Gewässer sicherzustellen. Hierzu wurde eine Anlage zur Phosphatfällung für die Kläranlage Kirchberg vom Ingenieurbüro Ziegler, Crailsheim geplant, mit geschätzten Gesamtkosten von rund 100.000 €. Die Stadt erhält für den Bau einen Zuschuss nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft in Höhe von 65.000 €. Die Tiefbauarbeiten konnten jetzt zum Preis von 19.643,93 € an die Firma Pümmerlein, Insingen, vergeben werden. Für die Anlagentechnik ist kein Angebot rechtzeitig eingegangen. Die Arbeiten werden jetzt für eine zweite Angebotsrunde in zwei Lose (Anlagentechnik und Silo getrennt) aufgeteilt. Für die Sanierung des undichten Daches am Anbau des alten Teils der Sporthalle wurden die Zimmererarbeiten an die Firma Kohn, Lendsiedel, zum Preis von 52.531,29 € vergeben. Die Arbeiten, die nach Aufbringen des neuen Pultdaches zur Verlängerung der Lüftung erforderlich sind, wurden an die Firma Pfeiffer, Kirchberg, für 20.872,60 € vergeben.Im Innern werden die Wände neu mit Holz verkleidet. Hier erhielt die Firma Daubek, Kirchberg, den Zuschlag zum Preis von 35.639,31 €. Der defekte Trennvorhang wird durch die Firma Marzik, Bad Soden, für 14.882,14 € erneuert. 

 

2. Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen und der Annahme von Spenden zugestimmt
Zur Jahresmitte lassen sich folgende Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung feststellen: 

A  Verwaltungshaushalt

  1. Die Gewerbesteuer liegt zurzeit, inklusive erwartete Nachzahlungen, bei rd. 1.064.000 € für das Jahr 2012. Der Ansatz von 630.000 € wird damit voraussichtlich um rd. 434.000 € überschritten. Abzüglich der Gewerbesteuerumlage verbessert sich das Ergebnis um rd. 340.000 € gegenüber der Planung.
  2. Als Nachzahlung für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2011 sind im ersten Quartal rd. 27.000 € überplanmäßig eingegangen.
  3. Bei der Erddeponie Engertal sind 14.000 € an Mehreinnahmen zu verbuchen.
  4. Die Ansätze bei der Festhalle für Beratung und Fachdienste sind um 4.000 € überschritten. Die Mehrausgaben sind durch Beratungsleistungen des Steuerberaters für die erstmalige Berechung unentgeltliche Wertabgabe Festhalle (Unterscheidung betriebliche und städtische Nutzung) angefallen. Künftig wird ca. die Hälfte der Kosten für die Beratung anfallen. 

Das Ergebnis im Verwaltungshaushalt und damit die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt verbessern sich durch die dargestellten Veränderungen um rd. 377.000 € auf rd. 580.000 €. Die gesetzliche Mindestzuführung in Höhe 446.000 € kann erreicht und sogar überschritten werden. Die Tilgungsleistungen im Vermögenshaushalt sind damit komplett über die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt gedeckt werden. 

B  Vermögenshaushalt

  1. Die Kosten für den Parkplatz am Kreuzstein waren höher als ursprünglich geplant. 2012 wurden 40.000 € überplanmäßig ausgegeben. Im Gegenzug konnten 2011 Einsparungen bei der Erschließung im Baugebiet Kreuzstein verwirklicht werden.
  2. Dasselbe gilt für das Baugebiet Mühlau. Die am 14.07.2011 vom Gemeinderat beschlossene Teilerschließung konnte in 2011 nicht abschließend abgerechnet werden. Für 2012 sind noch außerplanmäßige Rechnungen mit rd. 24.000 € eingegangen. Der Angebotpreis für die gesamte Maßnahme betrug rd. 69.500 €, insgesamt abgerechnet wurden nun rd. 52.000 €.
  3. Die Restarbeiten für das Salzsilo verursachten in 2012 außerplanmäßige Kosten von rd. 5.000 €. Die Maßnahme konnte im beauftragten Kostenrahmen ausgeführt werden. Nachdem die Rechnungen erst 2012 eingegangen sind, ist eine entsprechende außerplanmäßige Abwicklung erforderlich.
  4. Für die Herstellung des Waldzuganges im Bereich Baugebiet Kreuzstein wurden bislang 4.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. 

Die dargestellten Veränderungen, einschließlich der erhöhten Zuführung, verbessern das aktuelle Ergebnis gegenüber der Haushaltsplanung um rd. 304.000 €. Die 2012 vom Kommunalamt nicht genehmigten Kredite von rd. 240.000 € werden damit nicht mehr benötigt. Die Finanzierungslücke kann durch die Zuführung gedeckt werden. Es verbleibt ein Haushaltsüberschuss von rd. 64.000 €, der zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags aus 2010 herangezogen werden kann. Der Gemeinderat hat den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen und außerdem der Annahme zahlreicher Geld- und Sachspenden zugestimmt. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich auf diesem Wege nochmals bei den Spender/innen. 

Teilflächennutzungsplan „Windenergie Brettach/Jagst“ vorberaten
Das gesamte Verbandsgebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst mit den Mitgliedsgemeinden Kirchberg/Jagst, Wallhausen und Rot am See wurde vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, auf mögliche Potenzialflächen für Windkraft untersucht. Der Untersuchung lag der Windatlas vom TÜV Süd in 100 m Höhe zugrunde. Bei der Ermittlung der Flächen sind neben allgemeinen Ausschlusskriterien, die u. a. unter Zugrundelegung der TA Lärm ermittelt wurden, auch kommunale Ausschlusskriterien heranzuziehen, die durch die Verbandsmitglieder festgelegt werden können. Hier können zur Siedlungsentwicklungsvorsorge größere Abstände als nach den allgemeinen Ausschlusskriterien festgelegt werden. Neben den Siedlungsabständen sind im Bereich der kommunalen Ausschlusskriterien auch Kriterien zur Wirtschaftlichkeit und zur Mindestflächengröße vorgesehen. Die Wirtschaftlichkeit ist zwar kein städtebauliches Kriterium, es soll jedoch verhindert werden, dass Flächen ausgewiesen werden, die für eine effektive Windenergienutzung nicht in Frage kommen. Daher wurde eine Mindestwindhöffigkeit von 5,25 m/s in 100 m Nabenhöhe zugrunde gelegt. Eine Mindestflächengröße muss nicht zwingend festgelegt werden. Um die Flächen für Windkraft zu steuern und zu konzentrieren, wurde vorgeschlagen, eine Mindestflächengröße von 20 Hektar bei der Auswahl der Flächen zugrunde zu legen. Die so ermittelten Potenzialflächen wurden mit den Ortschaftsräten, dem Gemeinderat und Mitgliedern der AG Klimaschutz am 09.07.2012 vorberaten. Der Gemeinderat hat folgende Beschlussempfehlung für seine Vertreter in der Verbandsversammlung beschlossen, der der Verband am 26.07.2012 einstimmig gefolgt ist:

Kommunalen Ausschlusskriterien im Bereich derb Siedlungsabstände:

Abstand zu Wohnbauflächen (WR)                                         1.000 m
Abstand zu Wohnbauflächen (WA)                                            950 m
Abstand zu gemischten Bauflächen (MI, MD)                 950 m
Abstand zu Aussiedlerhöfen, Wohnplätzen                                 500 m
Abstand zu gewerblichen Bauflächen (GE)                                 250 m
Abstand zu Industriegebieten (GI)                                              250 m
Abstand zu schutzbedürftige Gemeinschaftsanlagen      1.000 m
Abstand zu Campingplätzen, Freibäder, Ferienhausgeb.              950 m

Bezüglich der Wirtschaftlichkeit wird eine Mindestwindhöffigkeit von 5,25 m/s in 100 m Nabenhöhe festgelegt. Die Mindestflächengröße für Windparks wird mit 20 Hektar festgesetzt. Der Gemeinderat hat sich bereits gegen die Ausweisung von 2 Flächen (nördlich Gaggstatt und Bereich Streitwald) ausgesprochen. Hier wurde zum einen die zu erwartende Beeinträchtigung der nach dem Denkmalschutzgesetz besonders geschützten Gesamtanlage Kirchberg zum andern die erhebliche Beeinträchtigung eines wertvollen Waldbereichs angeführt. Das Hauptaugenmerk soll in Kirchberg auf den Bereich an der Autobahn gelegt werden, in dem bereits Windkraftanlagen stehen. Mit den festgestellten Potenzialflächen wird jetzt der erste Schritt des Verfahrens, die frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung, zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt. Die öffentliche Auslegung dazu wird im Amtsblatt rechtzeitig vorher bekannt gemacht. 

Bolzplatz in der Ulmenstraße wird verlegt
Aufgrund der weiteren Bautätigkeit in der Ulmenstraße wird der Bolzplatz neben das Volleyballfeld in den hinteren Bereich Richtung Eichenweg verlegt.

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