Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29. April 2013

Verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Dorffests Weckelweiler am 30. Juni 2013 

Im Rahmen des Dorffestes und dem Tag der offenen Tür bei den sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler am 30 Juni 2013 soll durch einen verkaufsoffenen Sonntag, die Öffnung des „Weckelweiler Laden“ ermöglicht werden. Hierfür ist der Erlass einer Satzung über die Offenhaltung der Ladengeschäfte im Ortsteil Weckelweiler erforderlich. Entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Ladenöffnung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist der Erlass einer solchen Satzung möglich. Eine Anhörung der zuständigen kirchlichen Stelle, dem evangelischen Pfarramt Lendsiedel, ist erfolgt. Von dort wurden keine Bedenken bezüglich der Festlegung dieses verkaufsoffenen Sonntags erhoben, sofern die Offenhaltung des Ladens erst nach 11.00 Uhr erfolgt. Der Gemeinderat hat den Erlass der entsprechenden Satzung beschlossen.Die Satzung  wurde im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. 

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 

Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben Berufsrichtern gleichberechtigt an Verhandlungen teilnehmen und zur Urteilsfindung beitragen. Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 gewählten Schöffen und Jugendschöffen läuft zum 31.12.2013 ab. In diesem Jahr finden die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 statt. Für die Schöffen-Vorschlagsliste ist von der Stadt Kirchberg eine Person zu benennen. In der laufenden Amtszeit war als Schöffe Herr Gerhard Kellermann aus Lendsiedel vorgeschlagen, kam jedoch nicht zum Einsatz. Herr Kellermann ist wohnhaft In der Siedlung 23 in Lendsiedel. Er war Revisor bei der Bausparkasse und befindet sich jetzt im Ruhestand. Herr Kellermann war bereit, sich erneut als Schöffe vorschlagen zu lassen und erfüllt die Voraussetzungen zur Wahl. Für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen sind vier Personen von Kirchberg zu benennen. Hierfür wurden Waltraud Binder, Verwaltungsangestellte aus Dörrmenz, Herr Bernd Jelli Lehrer aus Kirchberg, Herr Ludwig Kron, Studiendirektor aus Lobenhausen und Frau Daniela Flinspach-Heubner, Handwebmeisterin, aus Weckelweiler vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat die genannten Personen für die Vorschlagslisten gewählt. Die Vorschlagsliste für Schöffen liegt ab 13. Mai eine Woche lang öffentlich zu jeder­manns Einsicht aus und wird anschließend an das zuständige Gericht übersandt. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird direkt an das Landratsamt – Jugendamt – übersandt und dort ausgelegt.  

1. Haushaltszwischenbericht 2013 mit Bekanntgabe Haushaltserlasses und Annahme von Spenden 

Der am 28.01.2013 beschlossene Haushaltsplan 2013 wurde dem Landratsamt Schwäbisch Hall. vorgelegt. Mit Erlass vom 31.01.2013 bestätigt die Kommunalaufsicht die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und genehmigt die vorgesehenen Kreditaufnahmen 2013 (702.500 €) in voller Höhe. Das Kommunalamt fordert die Stadt auf, den Haushalt auch weiter zu konsolidieren. „Bezüglich der Ausgaben“, so das Kommunalamt, „sollte wie bereits in den Vorjahren weiterhin von Freiwilligkeitsleistungen abgesehen bzw. diese eingeschränkt werden…Um die in den Jahren 2014 bis 2016 prognostizierten negativen Nettoinvestitionsraten zu vermeiden und um die Mindestzuführung zu erreichen, ist es erforderlich, die Einnahmen zu erhöhen bzw. die Ausgaben zu senken.“ 

Nach Ablauf des 1. Quartals ist mit folgenden Abweichungen gegenüber der Planung zu rechnen: 

A  Verwaltungshaushalt

Die Gewerbesteuer liegt zurzeit bei einem Vorauszahlungssoll von rd. 817.000 €. Zuzüglich den erwarteten Nachzahlungen sind es derzeit insgesamt 1,1 Mio. €. Der Haushaltsplan 2013 sieht einen Ansatz von 900.000 € vor. Die Mehreinnahme wird relativiert durch die entsprechende höhere Gewerbesteuerumlage. 

Da im Verwaltungshaushalt derzeit keine weiteren größeren Abweichungen festzustellen sind, kann von einem entsprechend verbesserten Haushaltsverlauf ausgegangen werden. 

B  Vermögenshaushalt

Durch Grundstücksverkäufe (einschließlich Beiträge, je ein Bauplatz in Gaggstatt, Gartenweg und Kreuzstein) wurden im 1. Quartal rd. 180.000 € eingenommen. Zur anteiligen und sofortigen Tilgung des Bauplatz-Sonderkredits aus 2012 wurden davon bereits 125.671,54 € verwendet. Der Restbetrag schlägt momentan als Haushaltsverbesserung zu Buche. 

Weitere größere Planabweichungen sind im Vermögenshaushalt derzeit nicht festzustellen. 

Die Gesamtverschuldung der Stadt Kirchberg beträgt mit der o. g. Sondertilgung momentan insgesamt 5.899.378 € (1.364,65 € je Einwohner). 

Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht zur Kenntnis. 

Im ersten Quartel sind auch wieder Geld- und Sachspenden eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der genannten Spenden zu und bedankt sich herzlich bei den Spender/innen. 

 

Änderung der Bebauungspläne „Schutzäcker I bis III“ in Gaggstatt 

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 26.11.2012 den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungspläne Schutzäcker I bis III in Gaggstatt gefasst. Mit der Änderung soll geregelt werden, dass Nebenanlagen bis 40 cbm auch in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Der dazu notwendige Entwurf des Textteils mit Begründung wurde vom Stadtbauamt ausgearbeitet. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) angewandt werden. Der Planentwurf wurde vom Gemeinderat festgestellt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.Die entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.  

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Oberer Weiler“ in Dörrmenz beschlossen 

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 25.06.2012 den Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Oberer Weiler“ in Dörrmenz gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Satzungsverfahren durchzuführen. Der Entwurf der Satzung lag in der Zeit von 01.03.2013 bis 02.04.2013 öffentlich aus. Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu. Das Inkrafttreten der Satzung wurde im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.  

Kindergartenangelegenheiten 

a)      Betreuung unter 3jähriger ab September 2013

Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu bieten. Dies ist die Voraussetzung für den Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der zum 1. August 2013 in Kraft tritt.

Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung
oder in der Kindertagespflege erfüllt werden. Bund, Länder und Kommunen gingen dabei im Jahr 2007 bundesweit von einem durchschnittlichen Bedarf von 750.000 Plätzen, also rund 35 Prozent, aus. Nach aktuellen Schätzungen liegt der Bedarf aber bei 780.000 Plätzen.

In Kirchberg gibt es derzeit für U3jährige im Kernort das Angebot der Fraueninitiative Poststraße zur Betreuung 0 bis 3jähriger an zwei Vormittagen, die Krabbelgruppe im ev. Gemeindehaus an einem Vormittag, in Weckelweiler im Waldorfkindergarten das Angebot zur Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr an zwei Vormittagen und in Gaggstatt im Kindergarten Räuberhöhle ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr. Außerdem besteht die Möglichkeit eine Betreuung über Tagespflegepersonen in Anspruch zu nehmen.

Im Waldorfkindergarten ist geplant, die Betreuung U3jähriger ab dem nächsten Kindergartenjahr an drei Vormittagen anzubieten. Für den Kindergarten in Gaggstatt ist der Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis zur Betreuung von Kindern ab vollendetem ersten Lebensjahr gestellt, aufgrund des hohen Antragsaufkommens aber seitens des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) noch nicht bearbeitet. Im Vorfeld zur Antragstellung haben Gespräche mit dem KVJS stattgefunden, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Betriebserlaubnis zum neuen Kindergartenjahr erteilt wird.

Im Waldorfkindergarten stehen 5 Plätze für U3jährige zur Verfügung, ebenso dann im Kindergarten Gaggstatt. Darüber hinausgehender Bedarf kann über Tagespflege gedeckt werden. In Gaggstatt ist auch eine Kombination zwischen Kindergarten und Tagespflege denkbar, da mit einer Tagesmutter in unmittelbarer Nähe zum Kindergarten ein Angebot abgesprochen ist. Sofern die U3-Plätze im Kindergarten Gaggstatt nicht ausreichend sein sollten, wäre eine Weiterentwicklung der Kleinkindbetreuung im Kindergarten Wirbelwind in Kirchberg zu prüfen.

Für die Betreuung von U3jährigen in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund ist ein Zuschlag bis 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen möglich. Für die Betreuung U3jähriger soll der Zuschlag wie bisher bei der Betreuung 2jähriger bei 50 % des Regelbeitrags bleiben.

b)      Verlängerte Öffnungszeiten

Im Kindergarten Lendsiedel wird seit 2009 Ganztagesbetreuung angeboten. Das Angebot umfasst zehn Plätze, die derzeit alle belegt sind. Die Betreuungszeiten sind Mo-Do 7-17 Uhr, Fr 7-13 Uhr. Außerdem gibt es die Regelbetreuung Mo-Fr von 8-12 Uhr und Mo-Do 13.30-16 Uhr. Flexibel ist die Regelbetreuungszeit bereits auf 7-8 Uhr erweitert.

Vom Elternbeirat wurde jetzt der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, eine weitere Betreuungsmöglichkeit für die Zeit von 7-13 Uhr (sog. verlängerte Öffnungszeit) anzubieten.

Bei der derzeitigen Situation mit einer vollbelegten Ganztagesgruppe, die über die Mittagszeit eine Betreuung durch zwei Erzieherinnen erfordert, ist dies mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Falls diese Betreuungszeit zusätzlich angeboten werden soll, ist eine Personalaufstockung um 10 % einer Vollzeitstelle erforderlich. Dies verursacht jährlich rd. 5.000 € Mehrkosten
Für das Angebot „Verlängerte Öffnungszeiten“ kann ein höherer Elternbeitrag erhoben werden. Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände sehen eine Erhöhung um bis zu 25 % gegenüber dem Regelbeitrag vor.

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Kindergarten Lendsiedel spätestens ab dem Kindergartenjahr 2013/14 verlängerte Öffnungszeiten anzubieten. Das Personal wird um 10 % einer Vollzeitstelle aufgestockt. Bei den Elternbeiträgen für verlängerte Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von 10 % gegenüber dem Regelbeitrag erhoben. Dies gilt auch für den Kindergarten Wirbelwind in Kirchberg.

c)      Elternbeiträge 2013 bis 2015

Die Vertreter/innen der Kirchen und kommunalen Landesverbände haben folgende Empfehlung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen ausgesprochen (bei Erhebung von 11 Monatsbeiträgen): 

 

für Kindergartenjahr                                      2013/2014              2014/2015           bisher

1. für das Kind aus einer Familie

    mit 1 Kind                                                     102 €                      105 €                   99 €

2. für ein Kind aus einer Familie mit

    2 Kindern unter 18 Jahren                            78 €                        81 €                     74 €

3. für ein Kind aus einer Familie mit

    3 Kindern unter 18 Jahren                            51 €                        53 €                     50 €

4. für ein Kind aus einer Familie mit

    4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren           17 €                        17 €                     16 €

 

Ausgangslage für die neuen Empfehlungen der Landesverbände bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Allerdings berücksichtigen die neuen Empfehlungen lediglich die voraussichtliche Personal- und Sachkostensteigerung in Höhe von 3 % pro Jahr und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades.

Die voraussichtlichen Ausgaben im Kindergartenbereich liegen in Kirchberg 2013 bei ca. 701.000 €, ca. 201.000 € davon sind Zuschüsse an den Evangelischen Kindergarten und den Waldorfkindergarten. Für die städtischen Kindergärten verbleibt ein Betrag von ca. 500.000 €. Durch Elternbeiträge werden voraussichtlich ca. 71.000 € gedeckt. Der Kostendeckungsgrad in Kirchberg liegt also momentan bei ca. 14 %. 

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. Die Verwaltung beabsichtigt bei der Ganztagesbetreuung den bisherigen Zuschlag von 101 € auf 104 € bzw. 107 € (im gleichen Verhältnis erhöht wie der Regelbeitrag) anzupassen. 

Für die Schulkindbetreuung wird wie bisher ein Beitragssatz von 70 % des Regelbeitrages erhoben. 

Der Gemeinderat hat sich der Empfehlung der Landesverbände angeschlossen. 

 

Was sonst noch interessiert 

-  Die Verwaltung beabsichtigt, die Blumenkästen an der Brücke zum Städtle dieses Jahr wegen des hohen Pflegeaufwands nicht mehr anzubringen. Sollte sich für die Blumenpflege jemand finden, der dies freiwillig und ehrenamtlich übernehmen möchte, bitte auf dem städtischen Bauamt, Herr Marx, Tel. 9801-22, melden.

- In der Kläranlage Kirchberg ist die Reparatur der Siebbandpresse erforderlich, die zum Pressen des Klärschlamms nötig ist. Zusammen mit den bereits beauftragten Wartungsarbeiten entstehen Kosten in Höhe von rd. 22.500 €. Der Gemeinderat hat die Arbeiten an die Firma Roediger Vacuum aus Hanau vergeben.

- Kirchberg wird neues Mitglied bei der Kreisverkehrswacht.

- Im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt Gaggstatt waren u. a. Mittel aus dem Umweltverbund zum Ausbau von Gehwegen mit einem Fördersatz von 50 % in Aussicht gestellt. Von insgesamt 130 angemeldeten Maßnahmen war Gaggstatt vom Regierungspräsidium an 2. Stelle priorisiert. Das Verkehrsministerium hat jetzt beschlossen, 16 andere Projekte zu fördern. Gehwege seien dieses Jahr nicht zur Förderung vorgesehen, vielmehr sollen Radwege bezuschusst werden. Das Ministerium hat auf Nachfrage eine nochmalige Befassung mit dem Sachverhalt zugesagt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich an der äußerst unbefriedigenden Entscheidung nichts mehr ändern wird. Die Verwaltung hat daher Kontakt mit dem Regierungspräsidium aufgenommen, um eventuell noch eine Förderung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu erhalten.

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