Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatsitzung vom 24. Juni 2013

Teilflächennutzungsplan „Windenergie Brettach/Jagst“ 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst hat am 13.12.2012 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Brettach/Jagst“ beschlossen und den Entwurf gebilligt. Der Entwurf lag in der Zeit vom 07.01.2013 bis 01.02.2013 in den Mitgliedsgemeinden (Kirchberg, Rot am See, Wallhausen) öffentlich aus, die beteiligten Behörden hatten während dieser Zeit auch die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die letzten Stellungnahmen sind allerdings erst vor kurzem eingegangen. Der Gemeinderat hat die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Behörden sowie der Bürgerinnen und Bürger vorberaten und hierfür ebenso wie für die Flächen, die als sog. Konzentrationszonen weiterverfolgt werden sollen, eine Beschlussempfehlung für die Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst abgegeben. Der Gemeindeverwaltungsverband wird dann in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juli 2013 den Planentwurf beschließen, der dann Grundlage für den nächsten Schritt des Flächennutzungsplanverfahrens sein wird. Dies ist dann die öffentliche Auslegung des Planentwurfs, bei der wiederum Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. 

Windvorrangflächen des Regionalverbandes Heilbronn-Franken 

Der Regionalverband Heilbronn-Franken führt momentan eine Teilfortschreibung des Regionalplans 2020 zur Festlegung regionaler Vorranggebiete für die Windenergienutzung durch. Fünf Flächen liegen nach momentanem Planungsstand zum Teil bzw. vollständig auf der Gemarkung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst. Die Gemeinden haben jetzt Gelegenheit zur Planung des Regionalverbandes Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat hat den geplanten Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Stadtgebiet grundsätzlich zugestimmt. Abstimmungsbedarf gibt es noch bei den Themen gleiche Abstände zu Misch- und Wohngebietsflächen und dem regionalen Grünzug. 

Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Kleinallmerspann - Auäcker“ in Kirchberg-Kleinallmerspann gefasst 

Die bestehende Biogasanlage des Betriebs Blumenstock in Kleinallmerspann hat die Grenzen erreicht, bei deren Überschreiten ein sog. Störfallkonzept erforderlich wird (bei mehr als 10 to Lagerung von Biogas). Außerdem ist die Optimierung der Anlage aufgrund steigender Substratkosten durch höheren Misteinsatz geplant. Durch den Bau eines größeren Gasspeichers soll die Spitzenstromabdeckung erreicht werden können und der steigende Wärmebedarf des Gewerbegebiets A 6 sichergestellt werden. Ein neues Gärrestelager soll eine längere Gärrestlagerzeit gewährleisten, so dass die Ausbringung auf die Vegetationszeit begrenzt werden kann. Insgesamt handelt es sich um eine Vergrößerung der Anlage, die nur genehmigungsfähig ist, wenn die Gemeinde bauleitplanerisch tätig wird. Seitens des Landratsamtes wurde der Erlass eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat nach kontroverser Diskussion den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans gefasst und das Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung mit der Ausarbeitung beauftragt.

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