Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2015

Verkaufsoffener Sonntag am 28. Juni 2015 in Weckelweiler
 
Im Rahmen des Dorffestes und dem Tag der offenen Tür bei den sozialtherapeutischen Gemeinschaften Weckelweiler, dem Waldorfkindergarten, der Bauernschule Hohenlohe sowie der Fördergesellschaft für nachhaltige Biogas- und Bioenergienutzung (FnBB) gibt es einen verkaufsoffenen Sonntag im „Weckelweiler Laden“.
 
Der Gemeinderat hat die dafür notwendige Satzung über die Offenhaltung der Ladengeschäfte im Ortsteil Weckelweiler beschlossen.
 
Die Satzung wird in diesem Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
 
 
Kindergartenbeiträge werden angepasst
 
Die Vertreter/innen der Kirchen und kommunalen Landesverbände haben folgende Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen ausgesprochen (bei Erhebung von 11 Monatsbeiträgen):
 
für Kindergartenjahr                            2015/2016         2016/2017                bisher
1. für das Kind aus einer Familie
    mit 1 Kind                                                   108 €                 112 €                 105 €
2. für ein Kind aus einer Familie mit
    2 Kindern unter 18 Jahren                            83 €                   85 €                   81 €
3. für ein Kind aus einer Familie mit
    3 Kindern unter 18 Jahren                            54 €                   56 €                   53 €
4. für ein Kind aus einer Familie mit
    4 oder mehr Kindern unter 18 Jahren           17 €                   18 €                   17 €
 
Die gemeinsamen Empfehlungen legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ausgangslage für die neuen Empfehlungen der Landesverbände bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Allerdings orientieren sich die neuen Empfehlungen lediglich an den voraussichtlichen Personal- und Energiekostensteigerungen und bewirken damit keine grundsätzliche Erhöhung des Kostendeckungsgrades.
 
Die voraussichtlichen Ausgaben im Kindergartenbereich liegen in Kirchberg 2015 bei ca. 785.710 €, ca. 219.300 € davon sind Zuschüsse an den Evangelischen Kindergarten und den Waldorfkindergarten. Für die städtischen Kindergärten verbleibt ein Betrag von ca. 566.410 €. Durch Elternbeiträge werden voraussichtlich ca. 70.000 € gedeckt. Der Kostendeckungsgrad in Kirchberg liegt also momentan bei ca. 12,4 %.
 
Die gemeinsamen Festlegungen beziehen sich zunächst auf den sogenannten Landesrichtsatz für den Besuch des Regelkindergartens. Auch für die Angebotsformen „Verlängerte Öffnungszeit“ (durchgehend sechs Stunden), den „Halbtagskindergarten“ und für die Betreuung von unter 3jährigen Kindern werden aktualisierte Empfehlungen ausgesprochen.
 
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten kann für die festgelegten Beiträge ein Zuschlag von bis zu 25 % gerechtfertigt sein. In Kirchberg und Lendsiedel wird für dieses Angebot ein Zuschlag von 10 % erhoben.
 
Für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern in altersgemischten Gruppen ist regelmäßig ein Zuschlag von mindestens 25 % vorgesehen. Nach der Betriebserlaubnis muss bei der Aufnahme von unter dreijährigen Kindern gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund kann der Zuschlag bis zu 100 % betragen. Für das Angebot in Gaggstatt wird bisher ein Aufschlag von 50 % erhoben. Dies ist auch weiterhin so vorgesehen.
 
Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge. Für die Ganztagesbetreuung wird der bisherige Zuschlag von 107 € auf 110 € bzw. 114 € (im gleichen Verhältnis erhöht wie der Regelbeitrag) angepasst.
 
Für die Schulkindbetreuung wird wie bisher ein Beitragssatz von 70 % des Regelbeitrages erhoben.
 
Der Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirche hat die Beitragsanpassung n seiner Sitzung am 12. Mai 2015 bereits beschlossen. Der Gemeinderat ist diesem Beschluss jetzt wie von den Landesverbänden empfohlen gefolgt.
 
 
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet „Kleingartenanlage Bleichwasen“ in Kirchberg gefasst
 
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 30. September 2013 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Kleingartenanlage Bleichwasen“ in Kirchberg/Jagst beschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 6. Dezember 2013 bis 14. Januar 2014. In dieser Zeit hatten auch die Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme.
 
Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes wurde die Abgrenzung des Plangebiets geändert.
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den geänderten Unterlagen die Auslegung durchzuführen. Die entsprechende Veröffentlichung zur Auslegung mit dem Zeitraum zur Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgt dann in einem der nächsten Amtsblätter.
 
 
Erneute Auslegung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Brettach/Jagst“
 
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Brettach/Jagst hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Dezember 2014 den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Brettach/Jagst“ gefasst. Die erneute Auslegung war erforderlich, da aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen während der ersten öffentlichen Auslegung sich die Gebietskulisse geändert hat und damit Grundzüge der Planung betroffen waren.
 
Die öffentliche Auslegung erfolgte in den Mitgliedsgemeinden (Kirchberg, Rot am See, Wallhausen) in der Zeit vom 9. bis 23. März 2015. Die beteiligten Behörden hatten während dieser Zeit ebenfalls die Gelegenheit zur Stellungnahme.
 
Die erneute öffentliche Auslegung bezog sich nur auf die Gebiete, die herausgenommen werden sollen. Auf Kirchberger Markung betrifft dies den östlichen Teil der Fläche H nördlich des Sommerhofes gegenüber dem Streitwald, sowie den südwestlichen Teil der Fläche K im Hornberger Wald. Die übrigen Konzentrationszonen waren nicht Bestandteil der Auslegung.
 
Die Fläche K musste entfallen, da sie komplett in einem Hubschraubertieffluggebiet liegt. Die Fläche H wurde aufgrund der Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde reduziert (hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial – kartiertes Nahrungshabitat für Wespenbussard, Rotmilanhorst am nordwestlichen Randbereich, östlich am Waldrand Baumfalkenrevier und Schwarzmilanhorst, Flugkorridor Rotmilan, Nachweis von 15 Fledermausarten).
 
Nachdem ein Antrag auf Vertagung des Themas in geheimer Abstimmung mehrheitlich abgelehnt wurde, hat der Gemeinderat seine Mitglieder der Verbandsversammlung beauftragt in der Verbandsversammlung am 21. Mai 2015, die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Brettach/Jagst“ eingegangenen Anregungen und Bedenken entsprechend abzuwägen und wie vorgeschlagen zu berücksichtigen.

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