Aktuelles
Schöffenwahl 2023: Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht!
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- in Kirchberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- sich in keinem Insolvenzverfahren befinden,
- nicht infolge eines Richterspruches ein öffentliches Amt nicht besitzen dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
- gegen die nicht ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben,
- hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) oder Religionsdiener nach § 34 Gerichtsverfassungsgesetz sind.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Weitere Informationen über das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen finden Sie online unter www.schoeffenwahl2023.de.
Einwohner, die Interesse haben, in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden, bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Amt des Jugendschöffen bis zum 30.04.2023 bei der Stadtverwaltung schriftlich über ein Bewerbungsformular. Dieses finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de oder in den beigefügten Dateien.
Bei Fragen zur Schöffenwahl wenden Sie sich bitte an Frau Muley unter 07954/9801-31 oder unter muley@kirchberg.de.