Aktuelles
Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Schwäbisch Hall
Aufgrund eines Nachweises von Geflügelpest im Landkreis Schwäbisch Hall, hat das Landratsamt Schwäbisch Hall am 10.03.2023 eine Aufstallpflicht (Allgemeinverfügung) mit sofortiger Wirkung für alle Geflügelhalter auf dem Gebiet des Landkreises Schwäbisch Hall erlassen.
Zum Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nanus. Diese Aufstallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Haltungen und ist zunächst befristet bis 11.04.2023.
Dies bedeutet, dass die Haltung von Geflügel vorerst nur in geschlossenen Ställen erfolgen darf. Die Nutzung von Freiläufen ist gestattet, wenn diese das Geflügel sicher vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen.
Welche konkreten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind, entnehmen Sie den Ausführungen der Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamts Schwäbisch Hall.
https://www.lrasha.de/index.php?id=1006&publish%5Bid%5D=1479663&publish%5Bstart%5D=