Gemeinde Dogern

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.10.2005

Sanierung der Aussegnungshalle in Gaggstatt

An der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Gaggstatt sind in den letzten Jahren zunehmend Schäden aufgetreten. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1971.

Es wurde zwischenzeitlich von Ingenieur Keller aus Lendsiedel untersucht. Von ihm wurden Pläne für die Sanierung und die Erweiterung um ein Vordach ausgearbeitet, die er in der Sitzung vorstellte.

Dringend notwendig ist, das verwitterte Asbestmaterial am vorhandenen Dach, das teilweise un­dicht ist und keinen Dachvorsprung hat, zu ersetzen. Hier ist eine Neueindeckung mit Tonziegeln vorgesehen. Das Vordach soll als Pultdach mit Dachvorsprung ausgeführt und mit Titansteh­falzblech gedeckt werden.

Außerdem ist eine Teilrenovierung der Fassade sowie der Erneuerung von Fenstern und Türen erforderlich.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich inklusive einer Rampe, die links neben der Treppe zum Friedhof vorgesehen ist, auf 74.500,00 €.

Ingenieur Keller wurde beauftragt, den Bauantrag für die Maßnahme auszuarbeiten.

Die Verwaltung wurde beauftragt für 2006 Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.

Bebauungsplan „Hofgarten II“

In der Zeit vom 29.8. bis 30.9.2005 fand die öffentliche Auslegung der Änderung des Bebauungs­plans statt.

Die Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung benachrichtigt und hatten ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die von dort vorgetragenen Bedenken und Anregungen konnten größtenteils berücksichtigt werden.

Vom Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Denkmalpflege, wurde eine Höhensimulierung (eventuell mit Luftballons) angeregt.

Diese Höhensimulierung wird zu gegebener Zeit durchgeführt werden.

Seitens der Bürgerschaft wurden zahlreiche Hinweise bezüglich der geplanten Einleitung des Abwassers in die vorhandene Abwasserhebeanlage des Freizeitzentrums vorgebracht. Außerdem gab es hier Bedenken zu den Fußwegverbindungen, die möglichst aufrecht erhalten werden sollen.

Bei diesen Punkten handelt es sich hauptsächlich um Themen, die zwischen der Eigentümer­gemeinschaft des Freizeitzentrums einerseits und den Eigentümern des jetzt überplanten Grund­stücks andererseits geklärt werden müssen.

Bebauungsplan „Gartenweg III C“ soll geändert werden

Im Bebauungsplan „Gartenweg III C“ ist zwischen dem Bauabschnitt „Gartenweg III A“ und „C“ ein Spielplatz vorgesehen.

Die Überlegung, diesen Spielplatz nicht zu verwirklichen und dafür am südwestlichen Rand des Baugebiets „Gartenweg III C“ einen größeren Spielplatz anzulegen, wurde im Ortschaftsrat dis­kutiert. Der Ortschaftsrat war einstimmig der Meinung, auf den kleinen Spielplatz im Baugebiet zu Gunsten eines größeren Spielplatzes auf der bisher als öffentliche Grünfläche vorgesehenen Fläche am südwestlichen Rand des Baugebiets zu verzichten.

Auf dem bisher für einen Spielplatz vorgesehenen Gelände kann eventuell ein zusätzlicher Bau­platz entstehen.

Die Bebauungsplanänderung wurde im Gemeinderat kontrovers diskutiert. Zum einen gab es Be­denken, dass durch die Änderung die Anwohner in ihrer Rechtssicherheit verletzt werden. Zum andern war die Lage des neuen Spielplatzes am Rand des Baugebiets teilweise umstritten.

Schließlich hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Gartenweg III C“ gefasst.

Die Änderung soll die Umzonung der bisherigen öffentlichen Grünfläche auf Flst. Nr. 175 zu einem Spielplatz und des bisher geplanten Spielplatzes, Teil von Flst. Nr. 167/60 zur Bauplatz­fläche beinhalten.

Die Planung des Spielplatzes soll unter Einbeziehung der Anwohner über die Wintermonate er­folgen.

Stadt nimmt Stellung zur Fortschreibung des Regionalplans

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat am 15.7.2005 die Fort­schreibung des bestehenden Regionalplanes beschlossen und einen Fortschreibungsentwurf er­arbeitet.

Dieser umfasst 150Seiten mit zwei Karten. Das Werk kann bei der Verwaltung eingesehen werden.

Die von der Fortschreibung des Regionalplanes betroffenen Gemeinden und Verbände hatten bis zum 31.10.2005 die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu äußern.

Die Stadt Kirchberg ist als neues Doppelunterzentrum mit Ilshofen ausgewiesen.

Die Ausweisung des Doppelzentrums Ilshofen/Kirchberg wurde bereits aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses 1993 angemeldet, damals aber nicht genehmigt.

Kirchberg wird wie folgt beschrieben:

„Der Schwerpunkt (liegt) eher im kulturellen und touristischen Bereich. Am Ort sind eine leistungsfähige öffentliche Realschule und ein privates Gymnasium (Internat) vorhanden.

Neben anderen Kooperationen wird ein gemeinsames Gewerbegebiet entwickelt.“

Der Kernort Kirchberg wurde als Gemeinde mit verstärkter Siedlungstätigkeit eingestuft.

Hier sollte auch noch Lendsiedel einbezogen werden.

Bezüglich des Einzelhandels ist folgende Aussage in dem Entwurf:

„In Kirchberg an der Jagst ist der heutige Einzelhandel in der historischen Altstadt und entlang der L1041 angesiedelt. Die Abgrenzung des Innenstadtstandortes orientiert sich am Bestand und ermöglicht eine Entwicklung an der L1040.“

Der Ergänzungsstandort „Schindelwasen“ sollte zeichnerisch in die Karte aufgenommen werden.

Der Fortschreibungsentwurf sieht weiter vor, dass regional bedeutsame Windkraftanlagen nur noch in den festgelegten und ausgewiesenen Vorrangflächen zulässig sind. Regional bedeutsam sind bereits Windparks mit mindestens drei Einzelanlagen bzw. Einzelanlagen ab einer Naben­höhe von 50m über dem Gelände.

Für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst wurde das bedeutsame Ge­biet südwestlich von Kirchberg (bei Kleinallmerspann) als Vorranggebiet für regional bedeutsame Windkraftanlagen festgelegt.

Die Ausweisung dieses Bereichs als Vorranggebiet bedeutet, dass die Errichtung und der Betrieb regional bedeutsamer Windkraftanlagen außerhalb der Vorrangflächen ab in Kraft treten der Fort­schreibung des Regionalplanes ausgeschlossen sind.

Das Gebiet bei Wallhausen/Schainbach wurde nicht in die Fortschreibung des Regionalplanes aufgenommen. Dies sollte noch erfolgen.

Die Windkraft-Vorrangfläche bei Kleinallmerspann entspricht im Fortschreibungsentwurf nicht der festgesetzten Fläche im Flächennutzungsplan. Dies sollte in der Karte noch berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von der Fortschreibung des Regionalplans.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die diskutierten Änderungen bzw. Ergänzungen zur Fort­schreibung des Regionalplans dem Regionalverband mitzuteilen.

Weitere Darlehensaufnahme beschlossen

Für das Rechnungsjahr 2005 ist eine Darlehensaufnahme von insgesamt 500.000 € genehmigt.

Im Jahr 2004 sind 100.000 € Darlehen nicht aufgenommen worden.

Im Mai des Jahres wurden bereits 400.000 € Darlehen aufgenommen.

Jetzt wurde noch die Aufnahme eines Darlehens über 100.000 € mit einer Laufzeit von 5 Jahren beschlossen.

Hierzu sind 3 Darlehensangebote eingegangen.

Günstigste Anbieterin war die Münchner Hypothekenbank mit einem Zinssatz von 2,89 %.

Das Darlehen wurde zwischenzeitlich bei der Münchner Hypothekenbank aufgenommen.

Gemeindeprüfungsanstalt schließt Überprüfung der Bauausgaben der Stadt ab

Im Sommer diesen Jahres hat die Gemeindeprüfungsanstalt die Baurechnungen der Stadt der letzten Jahre geprüft.

Im Prüfungsbericht vom 9.8.2005 wurden nur wenige Beanstandungen getroffen.

Die angesprochenen Punkte werden künftig beachtet.

Der Gemeinderat nahm den Prüfbericht zustimmend zur Kenntnis.

Was sonst noch interessiert

Die für den 14.11.2005 vorgesehene Sitzung des Technischen Ausschusses fällt aus.

Die bisher für den 28.11.2005 vorgesehene Gemeinderatssitzung wird auf den 29.11.2005 verschoben.

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